Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Sie setzt sich aus den von den Landesverbänden entsandten stimmberechtigten Vertretern zusammen und trägt dafür Sorge, dass die Aufgaben des Vereins erfüllt werden.

Zu den Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung zählen u.a. die Entgegennahme und Beratung des Geschäftsberichts, die Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie die Entlastung des Vorstandes und des Hauptgeschäftsführers, die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten und der übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung.

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