Mitgliederrat

Der Mitgliederrat setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitglieder des BDPK und berät den Vorstand in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung.

Er beschließt u.a. den Wirtschaftsplan und kann der Mitgliederversammlung Vorschläge über die Art und Höhe der Beiträge und Umlagen unterbreiten. Der aus der Mitte des Mitgliederrates gewählte Vorsitzende kann mit beratender Stimme an Vorstandssitzungen teilnehmen.

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