Fachausschuss Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und Kind

Der Fachausschuss vertritt zwei verschiedene Einrichtungstypen: Kinder- und Jugendlichenrehabilitation und -Vorsorge (Kindergesundheit) sowie Mutter-Vater-Kind-Leistungen (Mütter-, beziehungsweise Familiengesundheit).

In den qualifizierten Mitgliedseinrichtungen des BDPK geht es einerseits um chronisch kranke Kinder und Jugendliche, deren Heilungschancen häufig weit höher sind als im Erwachsenenalter. Den Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Störungen etwa im psychischen Bereich eine echte Chance auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu geben, ist nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine soziale Aufgabe ersten Ranges.

Bei den Mutter / Mutter-Kind-Maßnahmen oder Vater- / Vater-Kind-Maßnahmen ist das Ziel, spezifische Gesundheitsrisiken und bestehende Erkrankungen von Müttern und Vätern durch eine ganzheitliche Therapie zu behandeln oder entgegenzuwirken. Bei den Angeboten werden besonders psychosoziale Problemsituationen von Familien wie Partnerschafts- und Erziehungsprobleme berücksichtigt.

Der Fachausschuss befasst sich mit den Zugangsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wie auch für Familien zu Rehabilitationsmaßnahmen, sowie deren Qualität und Langzeitwirkung. Gemeinsam mit der Renten- und Krankenversicherung alle Bereiche des politischen und gesellschaftlichen Lebens auf diese wichtige Aufgabe aufmerksam zu machen und sie mit einzubinden ist das Ziel der Arbeit dieses Fachausschusses.

Ein Beispiel dafür ist die überarbeitete Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation. In intensiven Beratungen mit dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes und dem Müttergenesungswerk konnten die Richtlinien konkretisiert und die Begutachtungsgrundlagen dadurch verbessert werden. Der GKV-Spitzenverband hat die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am 6. Februar 2012 beschlossen.