Fachausschuss Krankenhäuser

Spitzenmedizin und ärztliches Engagement ist vor dem Hintergrund einer steigenden Komplexität betriebswirtschaftlicher Abläufe in Akutkrankenhäusern seit geraumer Zeit allein nicht mehr ausreichend. Es gilt vielmehr, neben interdisziplinärer Zusammenarbeit auch Managementkenntnisse in Krankenhäusern im Sinne von Dienstleistungsunternehmen umzusetzen.

Es wird ganz wesentlich darauf ankommen, sicherzustellen, dass private Krankenhäuser einen festen Platz im Gesundheitswesen haben. Dies setzt voraus, dass privat investiertes Kapital verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen vorfindet. Ein Hauptanliegen muss sein, im System der gesundheitlichen Versorgung die Bedeutung und die Vorteile einer privatwirtschaftlichen Klinikorganisation deutlich zu machen: Große Flexibilität, effiziente Personalstrukturen, klar definierte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, kurze Entscheidungswege und die Innovationsbereitschaft der privaten Träger.

Dabei stehen die Krankenhäuser in Deutschland vor einer der größten Veränderungen und Herausforderungen der gesundheitspolitischen Geschichte. Der Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems nach § 17 b Krankenhausfinanzierungsgesetz. Der BDPK hat sich in der Vergangenheit stets dafür eingesetzt, dass die Vergütung im Akutkrankenhausbereich transparenter gestaltet wird und eine Orientierung allein an Leistung, Qualität und Wirtschaftlichkeit erfolgen muss. Es ist daher eine konsequente und systemgerechte Umsetzung des neuen Entgeltsystems zu fordern, denn nur dann wird eine betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvolle Neustrukturierung der Krankenhausversorgung möglich.

Ferner können damit - wie die internationalen Erfahrungen zeigen - für die Krankenhäuser stabile ordnungspolitische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die langfristiges unternehmerisches Handeln zulassen. Dabei wird die wettbewerbliche Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen der Krankenhäuser untereinander zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität führen und damit auch einen wesentlichen Beitrag zur effizienten Verwendung der vorhandenen Mittel im Gesundheitswesen leisten. Eine wesentliche Voraussetzung ist jedoch, dass sämtliche Investitionskosten in den einheitlichen Preisen abgebildet werden, denn eine leistungsgerechte Inanspruchnahme von Krankenhausstrukturen bei gleichzeitiger Finanzierung über fallbezogene Entgelte ist nur dann sinnhaft, wenn die entstehenden Investitionskosten ebenfalls fallbezogen berücksichtigt werden. Der BDPK wird sich für eine systemgerechte Einführung des neuen Entgeltsystems stark machen und die Entwicklung innovativ begleiten.

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