Regionale Gesundheitsbudgets

Der BDPK hat gemeinsam mit Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, ein neuartiges, Sektoren übergreifendes Vergütungsmodell entwickelt. Mit dem im Juni 2019 vorgestellten Modell der „Regionalen Gesundheitsbudgets" würde das bisherige Vergütungsprinzip der deutschen Krankenversicherung grundlegend geändert: Krankenkassen bezahlen heute für die Behandlung ihrer Versicherten diagnosebezogene Gebühren und Fallpauschalen an Ärzte und Krankenhäuser. Nach dem neuen Modell sollen Kliniken eine Versorgungspauschale je Versicherten bekommen - unabhängig davon, ob der Versicherte im Krankenhaus behandelt wurde oder wie aufwändig eine Behandlung war.

Nach Überzeugung des BDPK lösen solche pauschalierten Populationsbudgets mehrere Probleme des gegenwärtigen Vergütungssystems, tragen gleichzeitig zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen bei und wirken sogar dem Fachkräftemangel entgegen. Statt einer zentralistischen Regulierung könnten regionale Unterschiede und Besonderheiten besser berücksichtigt und eine bedarfsgerechtere Versorgung erreicht werden. Die häufig kritisierten Fehlanreize durch die derzeitigen Diagnose-Fallpauschalen in der Krankenhaus-Vergütung würden entfallen und der von allen bemängelte bürokratische Abrechnungsaufwand des aktuellen Systems würde minimiert. Stattdessen schafft die neue Abrechnungsmethode Anreize zur Prävention und der Qualitätswettbewerb in der medizinischen Versorgung wird belebt – davon profitieren vor allem die Bürgerinnen und Bürger.

Zur Umsetzung des Modells würde im ersten Schritt der Status quo der Ausgaben für die stationären, teilstationären und ambulanten Behandlungsfälle der Krankenhäuser einer bestimmten Versorgungsregion ermittelt und um systembedingte Abschläge verringert. Das Ergebnis ist ein Budget für die Krankenhäuser, mit dem sie die Patientenversorgung flexibler nach den Patientenbedürfnissen ausrichten können. Komplizierte Abrechnungsvorgaben, die heute eine gute Versorgung zum Teil behindern und bürokratische Abrechnungsstreitigkeiten auslösen, könnten reduziert werden. Stattdessen wird die Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen stärker in den Fokus gerückt. Dabei soll auch der Wettbewerb unter den Kliniken in der Region gewahrt bleiben, weil die Patienten auch die benachbarten Krankenhäuser aufsuchen dürfen. Dann wird das Budget entsprechend reduziert. Der BDPK möchte gemeinsam mit den Krankenkassen Pilotregionen definieren und festlegen, in denen das Modell erprobt werden soll. Verlaufen die Versuche erfolgreich, können später auch andere Versorgungsbereiche wie die ambulante ärztliche Versorgung und die medizinische Rehabilitation einbezogen werden.