Reform löst Finanzierungs­probleme nicht

Krankenhaustransparenzgesetz ist eine Nebelkerze

Bundesgesundheitsminister Lauterbach behauptet, die Länder würden die mit dem Transparenzgesetz vorgesehenen finanziellen Hilfen verhindern und somit zur Verschlimmerung der wirtschaftlichen Situation beitragen. Diese Behauptung ist schlicht falsch. Konkret verspricht der Bundesgesundheitsminister eine frühzeitige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes und einen schnelleren Mindererlösausgleich für Pflegekosten. Bei diesen geplanten Maßnahmen handelt es sich nicht um zusätzliche Mittel oder zusätzliches Geld. Vielmehr sind es Finanzierungsansprüche, die die Kliniken schon jetzt gegenüber den Krankenkassen haben und die etwas früher ausgezahlt werden sollen. Mehr Geld zum Ausgleich der Preissteigerungen und zur rückläufigen Fallzahl soll es nicht geben. An der chronischen Unterfinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser wird das Transparenzgesetz nichts ändern.

Wie umfangreich die Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen in Vorleistung gehen, zeigt der Umsetzungsstand der Pflegebudgetvereinbarungen. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz waren 2019 die Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert worden, um, wie es der Name des Gesetzes sagt, die Pflege zu stärken. Dazu sollen die Personalkosten für die Mitarbeiter:innen, die in die direkte Pflege von Patienten („Pflege am Bett“) eingebunden sind, außerhalb der DRG-Fallpauschalen über ein krankenhausindividuell zu verhandelndes Pflegebudget abgerechnet werden. Der Gesetzgeber erhoffte sich dadurch Verbesserungen für die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen und ganz konkret „mehr Hände“ für die Pflege am Bett. Von der politischen Absicht ist bisher allerdings wenig in der Praxis angekommen. Denn aktuell – Stand Ende 2023 – haben die Krankenkassen für das Abrechnungsjahr 2021 nicht einmal mit der Hälfte der Krankenhäuser Pflegebudgets verhandelt. Für das Abrechnungsjahr 2022 sind es bislang sogar weniger als 16 Prozent. 

Vorhaltefinanzierung verfehlt alle Ziele

Die Vorhaltefinanzierung ist eines der zentralen Reform-Elemente und soll zu Entökonomisierung, Entbürokratisierung und Existenzsicherung insbesondere der kleinen Krankenhäuser führen. Welche Auswirkungendie im Arbeitsentwurf des BMG konstruierte Vorhaltefinanzierung tatsächlich hätte, liefert die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft beauftragte und Mitte Januar vorgestellte Analyse der Vebeto GmbH. Ein wesentliches Ergebnis lautet: „Im a-DRG-System schwanken die Erlöse abhängig von den Fallzahlen. Mit der Vorhaltefinanzierung schwanken sie auch, nur komplizierter und auf längeren Zeitskalen. Im Mittel und über lange Zeitskalen verhalten sich die Erlöse gleich wie im a-DRG-System. In den Simulationen haben wir also keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, dass die neue Art der Finanzierung kleinen Krankenhäusern hinsichtlich des wirtschaftlichen Überlebens hilft.