Lösungsalternativen

Um die Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser zu lösen und weitere Insolvenzen zu vermeiden, schlägt der BDPK vor:

  1. Wiedereinführung der Möglichkeit der Landesbasisfallwertkorrektur bei sinkenden Fallzahlen (§ 10 Abs. 4 KHEntgG)
  2. Aufhebung der Kappung des Veränderungswertes (§ 9 Abs. 1b KHEntgG, § 10 Abs. 6 KHEntgG und § 9 Abs. 1 BPflV)
  3. Streichung der Kappungsgrenze (aktuell 50 %) bei Refinanzierung der Tarifsteigerungen (§ 10 Abs. 5 KHEntgG)

Dies wären zielgerichtete Maßnahmen, die sich leicht umsetzen ließen. Sie würden von den Krankenkassen finanziert und hätten somit auch keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt.

Wie die Vorschläge gesetzlich umgesetzt werden können, haben wir in einem gesonderten Papier beschrieben.