Irrtümer und Täuschungen

Obwohl ihm die Finanznöte der Krankenhäuser durchaus bekannt waren, behauptete Bundesgesundheitsminister Lauterbach im November 2023: „Ich glaube nicht, dass 2024 das Jahr des Krankenhaussterbens sein wird. Das halte ich für ausgeschlossen.“

Doch nur kurz danach, am 15. Januar 2024, warnte er bei einem Treffen der Kommunalverbände: „Mehr als 100 Krankenhäusern droht ohne das Gesetz 2024 die Insolvenz..“ Deshalb müsse das derzeit auf Eis liegende Transparenzgesetz am 2. Februar im Bundesrat beschlossen werden. Dann könnten die Krankenhäuser bundesweit eine Liquiditätsspritze von sechs Milliarden Euro erhalten.  

Tatsächlich bringen die versprochenen Liquiditätshilfen keinen einzigen zusätzlichen Euro für den notwendigen Inflationsausgleich. Es sind Ansprüche, die die Kliniken gegenüber den Krankenkassen für bereits ausgezahlte Pflegepersonalkosten längst haben und die nur etwas früher ausgezahlt werden sollen. Dass diese bestehenden Forderungen der Krankenhäuser als Druckmittel und Verhandlungsmasse beim Transparenzgesetz eingesetzt werden, ist ein klares Täuschungsmanöver.