Fallzahl- und Erlösentwicklung
Bei der Einführung der DRG/Fallpauschalen hatten die Patientenzahlen eine zentrale Bedeutung. Über die Fallzahlabhängigkeit des Landebasisfallwertes sollte die Finanzierung der Krankenhäuser stabilisiert werden. Stiegen die Fallzahlen, sank der Landesbasisfallwert nach unten, um die Ausgaben der Krankenkassen stabil zu halten. Sinken die Fallzahlen sollte er ansteigen, um die Krankenhäuser wirtschaftlich stabil zu halten. Diesen Mechanismus hat der Bundesgesetzgeber mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz 2022 in Anbetracht sinkender Fallzahlen dauerhaft außer Kraft gesetzt. Nun verzeichnen die Krankenhäuser Einnahmeausfälle in Höhe von durchschnittlich 14 Prozent. Damit stecken die Kliniken in einer doppelten Falle: Die Preissteigerungen werden nur zum Teil ausgeglichen während die Einnahmeausfälle durch rückläufige Fallzahlen gar nicht ausgeglichen werden. Deswegen rutschen alle Krankenhäuser zwangsläufig ins betriebswirtschaftliche Minus. Krankenhausinsolvenzen werden die zwangsläufige Folge sein.
Ambulantisierung kommt zu einem schwierigen Zeitpunkt
Hinzu kommt, dass mit den grundsätzlich zu begrüßenden gesetzlichen Maßnahmen zur ambulanten Öffnung von Krankenhäusern (AOP-Katalog, Hybrid-DRG, Tagesbehandlung) ein erheblicher Erlösrückgang für die Krankenhäuser einhergeht. Die Vergütung für ambulante Leistungen beträgt teilweise nur die Hälfte der Vergütung für stationäre Leistungen. Bei dem durchaus vorhandenen Willen zur ambulanten Öffnung bedeutet dies für viele Krankenhäuser schmerzhafte Einnahmerückgänge, die zur Unzeit kommen.
So beträgt die Vergütung für Leistungen des Hybrid-DRG-Katalogs teilweise 35 Prozent weniger als die Vergütung für die bisherige DRG, wie z. B. bei Eingriffen am Uterus und bestimmten Hernien. Betrug hier die ursprüngliche DRG für Kurzlieger noch 2.472 Euro, sind es bei der entsprechenden Hybrid-DRG nur noch 1.587,73 Euro. Nach Expertenanalysen wird der durchschnittliche Verlust im Vergleich zu einer bisher eintägigen stationären Behandlung beim Hybrid-DRG ca. 700 Euro betragen.