Defizitfinanzierung für kommunale Krankenhäuser
Die öffentliche Hand – Städte, Landkreise und Länder – bezuschusst die öffentlichen Krankenhäuser mit mehr als 5 Milliarden Euro jährlich aus Steuermitteln, um deren Defizite auszugleichen. Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft erhalten solche Beihilfen nicht. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der freien Klinikträger zeigt: Dies ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung und verstößt gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz. Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft eine auskömmliche und zuverlässige Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten erhalten.
Dass hier eine rechtliche Klärung dringend geboten ist, wird daran deutlich, dass das Volumen der allein im Jahr 2023 in Presseberichten öffentlich bekannt gewordenen steuerfinanzierten Defizitausgleiche für Krankenhäuser von Städten und Landkreisen bei mindestens 900 Millionen Euro lag.
Die Defizitfinanzierung bekommt auch im Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform besondere Bedeutung. Darauf weist BDPK-Hauptgeschäftführer Thomas Bublitz in seiner Kolumne im Januar 2024 hin: Weil der Bund eine kostendeckende Finanzierung der Betriebskosten verweigert, könnten die Krankenhäuser auf Ausgleich der Betriebskostendefizite gegen ihre Kommunen klagen.