Ist es zulässig, den eigentlichen Bescheid über einen Antrag durch ein sogenanntes "Anhörungsverfahren" hinauszuzögern?

Sofern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens seitens der Krankenkasse weiterer Ermittlungsbedarf besteht, ist diese verpflichtet, diesen zu beheben. Dies kann durch die Anforderung von fehlenden entscheidungserheblichen Unterlagen oder im Rahmen einer Anhörung erfolgen. Die Erforderlichkeit ist im Einzelfall zu prüfen.