Das Wunsch- und Wahlrecht - so geht's!
Laut Gesetzgeber können Rehabilitand:innen mit dem Wunsch- und Wahlrecht ihre Klinik frei wählen. Die Praxis zeigt, dass in der Umsetzung Nachbesserungsbedarf besteht. Ein Weg in die richtige Richtung sind die "Verbindlichen Entscheidungen" der Deutsche Rentenversicherung (DRV). Seit dem 1. Juli 2023 können Patient:innen ihre Klinikwunsch explizit im Reha-Antrag angeben. Wenn keine Wunschklinik angegeben wird, schlägt die DRV vier Kliniken vor, die nachweislich die beste Qualität bieten.
Krankenkassen versuchen häufig, Patient:innen durch entsprechende Beschränkungen der Genehmigungen in eigene Vertragshäuser zu lenken. An diese Vorgabe sind die Patient:innen jedoch nicht immer gebunden. Denn hat die gewählte Klinik einen Versorgungsvertrag gem. §§ 111, 111a, 111c SGB V geschlossen, kann in der Regel jede vom Patienten gewünschte, geeignete und zertifizierte Rehabilitationsklinik ohne Mehrkosten aufgesucht werden.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig über in Betracht kommende Rehabilitationskliniken, bevor Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht ausüben. Welche Erkrankungen werden behandelt? Werden meine Bedürfnisse nach Lage, Service und Ausstattung berücksichtigt? Ist die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert? Das Rehaportal unterstützt Sie bei der Beantwortung dieser Fragen. Das unabhängige Internetportal hilft Patient:innen und Angehörigen bei der Wahl der passenden Rehaklinik.
Bei Ausübung des Wahlrechts sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Beantragung einer Reha in einer als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung zugelassenen Klinik
- Dem Antrag sollte eine Begründung zur Wahl der konkreten Rehabilitationseinrichtung beiliegen.
- Außerdem sollten Sie ein befürwortendes Gutachten Ihres behandelnden Arztes beilegen.
- Der Antrag kann auch direkt bei Ihrer Krankenkasse/Rentenversicherung gestellt werden.
Im Falle der Ablehnung können Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und bei erneuter Ablehnung dagegen klagen. Expert:innen beim Arbeitskreis Gesundheit stehen Patient:innen dabei beratend zur Seite.
Weitere Informationen hierzu in unserer Argumentationshilfe.