GKV-IPReG: Rahmenempfehlungen RE-REHA
Am 1. Juli 2025 sind die „Rahmenempfehlungen Rehabilitation und Vorsorge nach §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V“ in Kraft getreten.
Gemäß §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nummer 8 in Rahmenempfehlungen:
- Das Nähere zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,
- Grundsätze einer leistungsgerechten Vergütung und ihrer Strukturen sowie bis zum 31. Dezember 2022 Grundsätze für Vereinbarungen nach Absatz 5 Satz 5, und
- Die Anforderungen an das Nachweisverfahren nach Absatz 5 Satz 4.
Die Inhalte der Rahmenempfehlungen sind den Versorgungsverträgen und den Vergütungsverträgen zugrunde zu legen.
Nachdem die Vertragspartner auf Bundesebene über vier Jahre verhandelt haben und keine vollständige Einigung erzielen konnten, hat die Bundesschiedsstelle am 27. und 28. März 2025 gemäß § 111b Abs. 6 SGB V die Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation beschlossen. Die Rahmenempfehlungen sind seit dem 01.07.2025 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt bei Verhandlungen zu den Versorgungs- und Vergütungsverträgen mit den Krankenkassen zu Grunde zu legen. Die Rahmenempfehlungen finden Anwendung auf folgende Leistungen:
- Stationäre medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 4 SGB V)
- Medizinische Vorsorge und Reha für Mütter und Väter (§ 24, § 41 SGB V)
- Ambulante medizinische Rehabilitation, einschließlich mobiler Rehabilitationsangebote (§ 40 Abs. 1 SGB V)
- Stationäre medizinische Rehabilitation (§ 40 Abs. 2 SGB V)
Nachfolgend stehen die Rahmenempfehlungen sowie deren Anlagen zum Download zur Verfügung:
- Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation
- Anlagen 1a bis 1k: indikationsspezifische Leistungsbeschreibungen (ZIP-Datei)
- Anlage 2: Personalkorridor
- Anlage 3.1: reguläre Personalstatistik
- Anlage 3.1.1: Ausfüllanleitung zur regulären Personalstatistik
- Anlage 3.2: Personalstatistik (10 Prozent Regelung)
- Anlage 3.2.1: Ausfüllanleitung zur Personalstatistik (10 Prozent Regelung)
- Anlage 4: Belegungsstatistik
- Anlage 4.1: Ausfüllanleitung zur Belegungsstatistik
- Anlage 5: Nachweis der erbrachten Leistungen
- Anlage 5.1: Ausfüllanleitung zum Nachweis der erbrachten Leistungen
- Anlage 6: Kalkulationsmatrix
Die maßgeblichen Verbände auf Bundesebene für die Erbringung medizinische Rehabilitation stellen überdies einen gemeinsamen FAQ-Katalog zur Verfügung:
Im BDPK-Extranet stellt der Verband BDPK-Mitgliedern u.a. weitere nachfolgenden Dokumente zur Verfügung
- Kommentierung der Rahmenempfehlungen und Auslegungshinweise
- Orientierungshilfe für Versorgungs- und Vergütungsverträge
- BDPK-Webinar-Folien
Zugriff auf diese Dokumente erhalten registrierte Nutzerinnen und Nutzer über das BDPK-Extranet.
