Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger

In der Pflege existiert ein erheblicher Fachkräftemangel. Allein in Altenheimen und Krankenhäusern sind über 40.000 Pflegestellen unbesetzt. Das PpSG und die Konzertierte Aktion Pflege zielen darauf ab, weitere Pflegestellen zu schaffen und mehr Pflegepersonal auszubilden.  Die Pflegeausbildung wurde mit dem Pflegeberufegesetz neu geregelt. Rehabilitationseinrichtungen werden darin jedoch nicht als Ausbildungsträger genannt. Sie eignen sich aber sehr gut als Ausbildungsträger, da Pflegeprozesse in der Rehabilitation über einen deutlich längeren Zeitraum evaluiert werden können. Es ist deshalb unerlässlich, Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zuzulassen und sie an der Ausbildungsfinanzierung zu beteiligen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies gilt auch für die Ausbildung von Psychotherapeut:innen und die Weiterbildung von Ärzt:innen. Letztere wird durch bürokratische Hürden von Seiten der Landesärztekammern besonders erschwert.  

Der BDPK fordert, Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger für Pflegekräfte und Psychotherapeut:innen sowie für die Weiterbildung von Ärzt:innen zuzulassen.