Rahmenverträge und Schiedsstellen im SGB IX einführen

Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung vieler unterschiedlicher Sozialversicherungsträger (DRV, GKV, DGUV u.w.). Üblich sind nebeneinander bestehende Vertragsverhältnisse mit unterschiedlichen Reha-Trägern und daraus folgend die zeitgleiche Behandlung der jeweiligen Versicherten. Die Reha-Träger sind zwar zur Kooperation und Koordination der Leistungen verpflichtet, die diesbezüglichen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) tragen in der Praxis jedoch nicht dazu bei, Vereinheitlichungen zu schaffen. Im Ergebnis sind Reha-Einrichtungen vor die Herausforderung gestellt, den Versicherten die für den Einzelfall notwendige Reha-Versorgung zu bieten und dabei gleichzeitig einer Vielzahl verschiedener Anforderungen der Reha-Träger gerecht zu werden. Dies fordert Ressourcen zur Verwaltung, Koordinierung und Dokumentation, die unmittelbar den Rehabilitand:innen zugutekämen, wenn es einheitliche, abgestimmte Anforderungen gäbe.


Der BDPK fordert eine Grundlage im SGB IX für die Vereinbarung von Rahmenverträgen zwischen den Verbänden der Reha-Leistungserbringer und Reha-Träger. Erforderlich sind auch trägerübergreifende Schiedsstellen für Vergütungs- und Vertragsverhandlungen im SGB IX.