Public Reporting der Reha-QS-Daten und Fokussierung auf die Ergebnisqualität

Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Etablierung eines Public Reporting im Bereich der externen Reha-Qualitätssicherung der GKV über das GVWG und der DRV über das Gesetz Digitale Rentenübersicht und die damit verbundene Stärkung des Qualitätswettbewerbs in der Rehabilitation sind wichtig. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung des Public Reporting muss dabei als gemeinsame Aufgabe der Leistungserbringer und Kostenträger erfolgen. Im GKV-Bereich kann das im Rahmen des Gemeinsamen Ausschuss nach § 137 d SGB V erfolgen, im DRV-Bereich über eine adäquate Beteiligung der Reha-Einrichtungen und ihrer Verbände bei der Vereinbarung verbindlicher Rahmenempfehlungen. Im Sinne der Transparenz und Vergleichbarkeit sollte ein möglichst einheitliches Vorgehen der Reha-Träger angestrebt werden. Grundsätzlich muss der Fokus der Qualitätssicherung dabei stärker auf die Ergebnisqualität gerichtet werden, die sich in den direkten Behandlungsergebnissen bzw. der Rehabilitandenzufriedenheit abbildet. Strukturvorgaben sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie direkte Auswirkungen auf die Qualität der Rehabilitationsleistung haben.

Der BDPK fordert die Beteiligung der Reha-Einrichtungen und deren Verbände bei der Gestaltung des QS-Public Reportings und den konzentrierten Fokus auf die Ergebnisqualität in der medizinischen Reha.