Bedarfsgerechten Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation sicherstellen
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen übernehmen eine unverzichtbare Rolle in der Gesundheitsversorgung kranker und von Krankheit oder Behinderung bedrohter Menschen. Sie fördern Teilhabe und helfen, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderungsrenten zu vermeiden. Leistungen der ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation werden jedoch noch immer nach bürokratischer Antragstellung und Genehmigung durch die jeweils zuständigen Reha-Träger gewährt. Auch die zeitnahe Entlassung von Krankenhauspatienten scheitert an der bürokratischen Hürde der Antragstellung und Genehmigung notwendiger Anschluss-Rehabilitationsleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das führt in der Folge zu Abrechnungskürzungen bei den Krankenhäusern wegen nicht medizinisch notwendiger stationärer Behandlungstage. Zudem kann es zu einer Minderung des Reha-Erfolgs führen, wenn die notwendige Anschlussrehabilitation nicht rechtzeitig eingeleitet werden kann.
Das GKV-IPReG weist mit dem Wegfall des Genehmigungsvorbehalts in der geriatrischen Rehabilitation und der Anschlussrehabilitation in die richtige Richtung. Diese Regelungen müssen sofort umgesetzt und auf weitere Indikationsbereiche ausgeweitet werden.
Der BDPK fordert eine gesetzliche Grundlage, die den bedarfsgerechten und frühzeitigen Zugang zu Reha-Leistungen nach medizinischen Kriterien sichert. Diese Kriterien müssen für Krankenhäuser und Vertragsärzte eindeutig und klar definiert sein. Dazu gehört, den Genehmigungsvorbehalt für Leistungen der Anschlussrehabilitation abzuschaffen. Dies hat sich während der Corona-Pandemie bewährt und muss fortgeführt werden.