Regulierung und Bürokratie abbauen
Aufwändige Nachweis- und Bürokratiepflichten bestehen im Bereich
- des je Schicht eingesetzten Personals. Diese ergeben sich aus der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PPUGV) und den Pflegebudgets, Richtlinien des G-BA, Vereinbarungen zwischen DKG/GKV-SV: PPP-RL, Neonatologie, Strukturvorgaben in OPS, durch die Krankenhausplanung der Länder: Struktur- und Prozessqualitätsvorgaben KH-Planung
- der abrechnungsrelevanten Patientendokumentation.
Die Anforderungen stehen nebeneinander und haben häufig keinen nachweisbaren Bezug zu einer besseren Behandlungsqualität der Patient:innen. Bei konsequenter Anwendung aller Vorgaben müssen Kliniken auch bei Notfällen zunächst prüfen, ob sie aufgrund der momentanen Personalsituation gerade Patienten:innen behandeln dürfen. Die Regelungen werden mit einem hohen Maß an administrativer Willkür getroffen und haben nicht den Beweis erbracht, dass die Qualität der medizinischen Versorgung oder die Situation der Mitarbeiter:innen besser geworden ist.