Investitionskosten­finanzierung sicherstellen

Eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung ist nur mit zeitgerechter apparativer Ausstattung möglich und erfordert beständige Investitionen in die Infrastruktur. Für diese Investitionen sind die Bundesländer zuständig. Diese kommen ihrer Verantwortung aber seit Jahren nicht nach. Dem jährlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro steht eine Investitionsförderung von rund drei Milliarden Euro gegenüber. Jährlich besteht so eine Investitionskostenlücke von 3,5 Milliarden Euro. Krankenhäuser sind gezwungen, notwendige Investitionen aus den Betriebskosten zu finanzieren. Leidtragende sind häufig die Mitarbeiter:innen, weil zwangsläufig an den Personalkosten gespart werden muss.  

Der BDPK fordert, dass die Bundesländer ihre Verantwortung in der Investitionsfinanzierung  endlich  übernehmen.  Dafür  muss  in  jedem  Land  das  vom InEK berechnete landesspezifische Investitionsvolumen erreicht werden. In diesem Zuge können auch alternative Finanzierungsmodelle, wie beispielsweise die monistische Finanzierung oder Modelle der Kofinanzierung (Länder, Bund, Krankenkassen) diskutiert werden.