Investitionskostenfinanzierung sicherstellen
Eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung ist nur mit zeitgerechter apparativer Ausstattung möglich und erfordert beständige Investitionen in die Infrastruktur. Für diese Investitionen sind die Bundesländer zuständig. Diese kommen ihrer Verantwortung aber seit Jahren nicht nach. Dem jährlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro steht eine Investitionsförderung von rund drei Milliarden Euro gegenüber. Jährlich besteht so eine Investitionskostenlücke von 3,5 Milliarden Euro. Krankenhäuser sind gezwungen, notwendige Investitionen aus den Betriebskosten zu finanzieren. Leidtragende sind häufig die Mitarbeiter:innen, weil zwangsläufig an den Personalkosten gespart werden muss.