Versorgungs­strukturen an Patienten­bedürfnissen ausrichten

Eine weitere Lehre aus der Pandemie ist, dass eine „Bereinigung“ der Krankenhauslandschaft nach isolierten Kriterien wie Fahrzeiten, Bettenzahlen oder Coronapatienten nicht zielführend ist. Krankenkassen und verschiedene Gesundheitsökonomen behaupten, dass Krankenhäuser, die in der Krise nicht gebraucht wurden, geschlossen werden könnten. Computer simulierte Modelle sollen das belegen, doch diese Planspiele basieren auf nebensächlichen Messgrößen, das entscheidende Kriterium fehlt: die Qualität der erbrachten Leistungen. Das mag Theoretikern zweitrangig erscheinen, für die Patient:innen ist es das aber nicht! Eine Anfang 2021 vom BDPK beauftragte und veröffentlichte Forsa-Bevölkerungsumfrage zeigt: Die Bürger:innen haben klare Vorstellungen von der Struktur der Versorgungslandschaft.

Ihnen ist die Wahlfreiheit zwischen Krankenhäusern das Wichtigste, wobei medizinische Qualität und Spezialisierung die ausschlaggebenden Entscheidungskriterien sind. Entfernung oder Größe des Krankenhauses spielen dagegen eine untergeordnete Rolle und die Trägerschaft des Krankenhauses ist den Befragten völlig egal. Dass die Privaten die Bestnote in der Zufriedenheitsbewertung bekommen, ist aus Sicht des BDPK erfreulich und zugleich das beste Argument für Trägerpluralität und Qualitäts-Wettbewerb! Auch in der Reha und Vorsorge wollen die Patient:innen die freie Wahl unter den Einrichtungen, das zeigen die zahlreichen Auseinandersetzungen der Krankenkassen mit den Patient:innen  zum Wunsch- und Wahlrecht.

Die medizinischen Versorgungsstrukturen der Zukunft müssen sich nach den Bedürfnissen der Patient:innen  richten, an erster Stelle steht auch hier die Qualität.

Der BDPK tritt dafür ein, Versorgungsqualität mehrdimensional zu messen, zu vergleichen und zu verbessern. Dazu müssen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätsparameter herangezogen, verglichen und veröffentlicht werden. Die derzeitige Praxis, Qualität vor allem durch die Vorgabe von Strukturqualitätsmerkmalen in Form von Personaluntergrenzen oder Mindestmengen zu definieren, wird dem Ziel wirklicher Qualitätsverbesserung nicht gerecht.