Sektorengrenzen abbauen und Innovationen erleichtern
Die Grenzen zwischen den Sektoren der deutschen Gesundheitsversorgung bleiben auch nach Jahrzehnten der Kritik für Patient:innen noch immer weitgehend undurchlässig. Folgen davon sind hohe Ausgaben, vermeidbare Doppeluntersuchungen, fehlende informatorische Verzahnung der einzelnen Behandler, zu lange stationäre Krankenhausaufenthalte bei leichteren Erkrankungen und die unzureichende Nutzung rehabilitativer Potentiale.
Ein wesentlicher Grund für diese Mängel, die eine ganzheitliche und patientenorientierte Versorgung verhindern, sind die bestehenden sektorenspezifischen Vergütungssysteme. Um diese Mängel zu beseitigen, braucht das deutsche Gesundheitssystem keine grundlegende Neuausrichtung, sondern eine Weiterentwicklung mit echten Innovationen. Diese gelingen nicht durch staatliche Verordnung, sondern nur, wenn dafür die Rahmenbedingungen, wie Selbstbestimmtheit oder Selbstorganisation, vorhanden sind. Es ist Aufgabe der Politik, diese „Ermöglichungskultur“ zu fördern. Dies ist der Nährboden, auf dem Innovationen entstehen können. Dazu ein konkreter Vorschlag des BDPK:
BDPK-Modell Regionale Gesundheitsbudgets
In mehreren europäischen Ländern werden populationsbasierte Regionalbudgets (Capitation-Modelle) eingesetzt, um eine sektorenübergreifende Versorgung der lokal ansässigen Bevölkerung zu finanzieren. Auch in Deutschland müssen wir in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dazu kommen, solche Modelle zu entwickeln und zu erproben. Diese Entwicklung sollte durch einen Expertenbeirat im BMG gesteuert und flankiert werden.
Mit einem solchen Modellversuch ließe sich unser Gesundheitswesen entscheidend weiterentwickeln, statt weiter nur an Symptomen herum zu kurieren. In einer verbesserten sektorenübergreifenden Patientenversorgung und Stärkung der ambulanten Versorgung liegen enorme Potenziale und Chancen. Zudem wären auch viele Detailprobleme unseres Gesundheitswesens kurzfristig lösbar, zum Beispiel die ressourcenverschwenderische MDK-Abrechnungsprüfung oder die schädlichen Anreize für die Erbringung nicht zwingend notwendiger Leistungen. Erhalten bleiben muss das Recht der Patient:innen, frei unter den zugelassenen Leistungsanbietern wählen zu können, um einen wirksamen wettbewerblichen Ansporn für die Leistungserbringer zu schaffen. Alle Leistungserbringer bleiben verpflichtet, verantwortlich zu wirtschaften, medizinischen Fortschritt zu nutzen und voranzutreiben sowie Wirtschaftlichkeitsreserven zu mobilisieren. Weitere Informationen zur Umsetzung und Ausgestaltung der Regionalen Gesundheitsbudgets veröffentlicht der BDPK auf seiner Webseite