Faire Wettbewerbsbedingungen und Transparenz
Ein weiterer, nach wie vor bestehender offensichtlicher Systemfehler ist aus Sicht des BDPK die häufig anzutreffende Praxis staatlicher Krankenhausträger, negative Betriebsergebnisse ihrer Krankenhäuser aus Steuermitteln auszugleichen. Diese Form der staatlichen Subventionierung verletzt den Grundsatz einer diskriminierungsfreien, wettbewerblich orientierten Gesundheitsversorgung. Kirchliche und private Träger werden dadurch deutlich benachteiligt. Wenn die Politik diese Wettbewerbsverzerrung nicht beseitigen will oder kann, muss zumindest mehr Klarheit über die Verwendung öffentlicher Gelder geschaffen werden. Dazu ist ein verpflichtendes Transparenzregister einzurichten, in dem jede aus Steuermitteln finanzierte Defizitdeckung für staatliche Krankenhäuser veröffentlicht wird. Gleiches trifft grundsätzlich auch auf die Reha-/Vorsorgeeinrichtungen in Trägerschaft der Rentenversicherungen zu. Darüber, ob staatliche Einrichtungen gleichzeitig Kostenträger und Leistungserbringer sein sollten, kann es unterschiedliche Meinungen geben. Es muss jedoch Transparenz über die Belegung, Vergütung und den Verlustausgleich ihrer Einrichtungen bestehen!
Der BDPK fordert die Politik auf, für alle Leistungserbringer faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, unabhängig davon, ob es sich um staatliche, kirchliche oder private Träger handelt
Innovationen erleichtern
Das deutsche Gesundheitssystem braucht keine grundlegende Neuausrichtung, sondern eine Weiterentwicklung mit echten Innovationen. Diese gelingen nicht durch staatliche Verordnung, sondern nur, wenn dafür die Rahmenbedingungen, wie Selbstbestimmtheit oder Selbstorganisation, vorhanden sind. Es ist Aufgabe der Politik, diese „Ermöglichungskultur“ zu fördern. Dies ist der Nährboden, auf dem Innovationen entstehen können.
Konkretes Beispiel dafür ist das BDPK-Modell Regionale Gesundheitsbudgets:
In mehreren europäischen Ländern werden populationsbasierte Regionalbudgets (Capitation-Modelle) eingesetzt, um eine sektorenübergreifende Versorgung der lokal ansässigen Bevölkerung zu finanzieren. Auch in Deutschland müssen wir in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages dazu kommen, solche Modelle zu entwickeln und zu erproben. Diese Entwicklung sollte durch einen Expertenbeirat im BMG gesteuert und flankiert werden.
Mit einem solchen Modellversuch ließe sich unser Gesundheitswesen entscheidend weiterentwickeln, statt weiter nur an Symptomen herum zu kurieren. In einer verbesserten sektorenübergreifenden Patientenversorgung und Stärkung der ambulanten Versorgung liegen enorme Potenziale und Chancen. Zudem wären auch viele Detailprobleme unseres Gesundheitswesens kurzfristig lösbar, zum Beispiel die ressourcenverschwenderische MDK-Abrechnungsprüfung oder die schädlichen Anreize für die Erbringung nicht zwingend notwendiger Leistungen. Erhalten bleiben muss das Recht der Patienten, frei unter den zugelassenen Leistungsanbietern wählen zu können, um einen wirksamen wettbewerblichen Ansporn für die Leistungserbringer zu schaffen. Alle Leistungserbringer bleiben verpflichtet, verantwortlich zu wirtschaften, medizinischen Fortschritt zu nutzen und voranzutreiben sowie Wirtschaftlichkeitsreserven zu mobilisieren. Für weitere Informationen zur Umsetzung und Ausgestaltung verweisen wir auf die Ausführungen von Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI Essen/hcb.
Der BDPK fordert die Politik auf, in der 20. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages die gesetzlichen Grundlagen für die Entwicklung und modellhafte Erprobung von Regionalen Gesundheitsbudgets zu schaffen.
Digitalisierung voranbringen
Im deutschen Gesundheitswesen werden die Potenziale der Digitalisierung zwar erkannt, aber nach wie vor noch nicht ausreichend ausgeschöpft. Hauptgrund dafür ist im stationären Sektor die völlig unzureichende Investitionsfinanzierung. Die Investitionsbremsen müssen gelöst werden, denn die Digitalisierung ermöglicht neue Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten, sie erleichtert die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren und ermöglicht es den Patient:innen, ihre Gesundheit besser zu steuern, etwa durch Apps und Informationen im Internet. Weitere konkrete Chancen und Vorteile der Digitalisierung für Patient:innen und Leistungserbringer sind
- die Linderung des Fachkräftemangels, Entlastung von Personal (Electronic Health Record, KI, Digitale Patientenakte)
- die Optimierung von Patienten- und Behandlungspfaden
- die Sicherung der flächendeckenden Versorgung (Telekonsultation).