Werden dem System Mittel entzogen?

Forderungen nach Verstaatlichung und die Kritik an Gewinnen werden auch damit begründet, dass Dividenden an Anteilseigner eine Zweckentfremdung von Beitragszahlungen seien. Tatsache ist, dass

  • alle Krankenhäuser – egal, wem sie gehören oder ob sie Gewinne erzielen oder nicht – für dieselbe Behandlung gleich viel Geld erhalten. Die Beitragszahler müssen also nicht mehr für ein Krankenhaus bezahlen, das von einem privaten Träger betrieben wird und/oder einen Gewinn erzielt.
  • erzielte Gewinne nur zu einem kleinen Teil an die Eigentümer (Anteilseigner, Kapitalgeber) ausgeschüttet werden. Im Durchschnitt gehen 80 Prozent des Gewinns als Investionen wieder zurück in das Krankenhaus oder als Steuern an den Staat.
  • Krankenhäuser, die Gewinne erwirtschaften, Steuern zahlen – anders als Krankenhäuser, die Verluste machen (und deren Defizite aus kommunalen Steuermitteln ausgeglichen werden müssen). Die Gewinnsteuern und sonstige Steuern je Bett von Allgemeinkrankenhäusern betrugen zuletzt 2.910 EUR bei privaten Klinikträgern, 244 EUR bei kommunalen und 180 EUR bei freigemeinnützigen.
  • es gängige Praxis ist, dass die Verluste staatlicher Krankenhausträger aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Diese Form der staatlichen Subventionierung belastet Beitrags- und Steuerzahler doppelt und sie verletzt den Grundsatz einer diskriminierungsfreien, wettbewerblich orientierten Gesundheitsversorgung. Kirchliche und private Träger werden dadurch deutlich benachteiligt. Wenn die Politik diese Wettbewerbsverzerrung nicht beseitigen will oder kann, muss zumindest mehr Klarheit über die Verwendung öffentlicher Gelder geschaffen werden. Dazu ist ein verpflichtendes Transparenzregister einzurichten, in dem jede aus Steuermitteln finanzierte Defizitdeckung für staatliche Krankenhäuser veröffentlicht wird.

Fazit: Durch private Klinikträger und Gewinne geht dem „System“ nichts verloren – das Gegenteil ist richtig!