Was wären die Folgen von Verstaatlichungen oder Gewinn-Verboten?

Anders gefragt: Wäre eine Verstaatlichung rechtlich und finanziell überhaupt möglich? Und: Würde durch Verstaatlichungen oder Gewinn-Verbote die Krankenhausversorgung besser? Tatsache ist, dass

  • die Trägerpluralität von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern ein Spiegelbild unserer freiheitlichen und pluralistischen Gesellschaftsordnung ist. Aus den grundrechtlichen Freiheitsgarantien und dem Sozialstaatsprinzip folgt die Existenz- und Funktionsgarantie für die nicht-staatliche Krankenhausversorgung. Dem Grundsatz der Trägerpluralität kommt daher Verfassungsrang zu. Auch die Krankenhausgesetze des Bundes und der Länder bekennen sich zur verfassungsrechtlichen Garantie der Trägervielfalt.
  • nach Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes gilt: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Ob die Verstaatlichung von privat geführten Krankenhäusern „zum Wohle der Allgemeinheit“ wäre, kann mit einem klaren Nein beantwortet werden.
  • selbst im Falle durchgesetzter Verstaatlichungen die Entschädigungszahlungen von den Kommunen wohl kaum getragen werden könnten – es sei denn, andere Haushaltsposten wie Kindergärten, Schwimmbäder und Bibliotheken würden gestrichen.
  • selbst dann, wenn es „nur“ zu einem Verbot von Gewinnen käme, in Kauf genommen werden müsste, dass kein privates Kapital mehr in das Gesundheitswesen fließt und die Investitionstätigkeit noch weiter zurückgeht. Dies würde bedeuten, dass der Staat die so entstehende Lücke mit öffentlichem Kapital füllen muss (auch hier auf Kosten von anderen wichtigen Aufgaben).

Aber selbst wenn eine Verstaatlichung oder ein Gewinnverbot gelingen sollte, würde sich mit der Aufgabe der Gewinnerzielung auch der Anreiz mindern, knappe Ressourcen möglichst effizient einzusetzen. Insbesondere würde sich die Bereitschaf reduzieren, effizienzsteigernde Innovationen zu erproben.

Im Übrigen ist es ein Trugschluss, zu glauben, dass verstaatlichte Krankenhäuser Überschüsse erzielen würden – so, wie zuvor die privat geführte Klinik. Effizientere Organisation, kürzere Entscheidungswege und das Fehlen politischer Einflussnahme sind die entscheidenden Quellen des Erfolgs privater Kliniken. „Staatsmedizin“ kann das nicht – wie an den Bilanzen der deutschen Krankenhäuser und im Ausland vielfach zu sehen ist.

Ungeklärt bliebe schlussendlich auch, wie mit der Gewinnerzielungsabsicht von anderen Gesundheitsunternehmen außerhalb des Krankenhaussektors umgegangen werden müsste, zum Beispiel niedergelassene Praxen, Medizintechnik- und Pharmaunternehmen, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelanbieter. Soll das alles auch der Staat übernehmen?

► Fazit: Verstaatlichung oder das Verbot bzw. die Einschränkung von Gewinnen wären politisch und rechtlich vielleicht denkbar – aber keinesfalls sinnvoll und finanzierbar. Stattdessen sollte die Politik dafür sorgen, dass „unerwünschte Nebenwirkungen“ der Krankenhausfinanzierung durch Anpassungen des Vergütungssystems begrenzt werden.