Darf man mit Krankheit Geschäfte machen?
Privatisierungsgegner meinen, es sei unmoralisch oder unehrenhaft, mit dem Leid (der Krankheit) von Menschen Geld zu verdienen. Tatsache ist,
- dass aktuell 5,7 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen tätig sind. Sie arbeiten in Arztpraxen und Apotheken, im Rettungsdienst, in der Sprach- oder Physiotherapie, der Forschung und in Kliniken – und zwar für Geld und nicht „uneigennützig“. Was zurecht von niemand beanstandet wird.
- dass die medizinischen Einrichtungen in Gebäuden untergebracht sind, deren Errichtung Geld gekostet hat, wofür an die Eigentümer Miete gezahlt wird. Auch hier beklagt niemand fehlenden Altruismus.
- dass die Inhaber von Arztpraxen und Apotheken ebenso wie die Eigentümer (Anteilseigner, Kapitalgeber) von Kliniken für den Betrieb und das betriebliche Risiko sowie für das von ihnen eingesetzte Kapital einen Unternehmerlohn verdienen. Dass sie kein Geld für ihren Einsatz verlangen sollen, ist nicht schlüssig.
Wenn es unmoralisch oder unehrenhaft wäre, mit der Behandlung von kranken Menschen Geld zu verdienen, dann müssten folgerichtig alle Beteiligten auf Bezahlung verzichten.
Richtig ist, dass
- viele Ärzt:innen, Therapeuten und Pflegekräfte ihren Beruf gewählt haben, weil sie anderen Menschen helfen wollen. Aber warum unterstellt man den Eigentümern von Kliniken eigentlich andere Motive? Fast alle deutschen Klinikunternehmen wurden von engagierten Menschen gegründet, die keine Fabriken bauen, sondern die Gesundheitsversorgung verbessern wollten (was sie auch geschafft haben).
- die Kritik berechtigt wäre, wenn Privatisierung und Gewinnerzielung zu schlechten Leistungen oder höheren Kosten für die gleiche Leistung führen würden. Dann wäre der Unternehmerlohn tatsächlich „unverdient“. Aber das Gegenteil ist der Fall.
► Fazit: Krankenhäuser sind keine Fabriken. Gewinnerzielung im Krankenhaus ist immer ein Verdienst im positiven Sinne und Beweis dafür, dass gut gewirtschaftet wurde. Für die Patient:innen, die Beitrags- und Steuerzahler:innen hat das Erwirtschaften von Gewinnen positive Effekte. Das gilt unabhängig von der Trägerschaft – ob privat, kirchlich oder kommunal.