Länder-Gutachten zur Krankenhausreform

Berlin, 20.04.2023 - Die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform  verstoßen gegen die in der Verfassung verankerte Gesetzgebungskompetenz der Länder. Zudem ist der Anspruch privater und freigemeinnütziger Krankenhausträger auf gleichheitskonforme Teilhabe an Vergütung und Planung zu beachten. Zu diesen Ergebnissen kommt ein im Auftrag der Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erstelltes Rechtsgutachten, das heute veröffentlich wurde. 

Verfasser ist Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. Kernergebnisse seines Gutachts sind:

  • Das Grundgesetz sehe keine umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Gesundheits- oder Krankenhauswesen vor. Den Ländern müssen eigenständige und erhebliche Planungsspielräume verbleiben, gerade auch bei abstrakt-genereller Rahmensetzung.
  • Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung bestehe keine Zuständigkeit des Bundes für die Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission, da diese die Planungsbefugnis der Länder übermäßig beschneiden.
    • Zur Realisierung der Krankenhausreform bestünden verschiedene Lösungsmöglichkeiten:
    • Vergütungsregelung unter Verzicht auf die Planungshoheit übermäßig beschneidende Strukturvorgaben.
    • Landesautonome Umsetzung des Reformvorschlags.
    • Rahmenvorgaben für die Landeskrankenhausplanung.
    • Detailsteuerung der Krankenhausversorgung mit umfassenden Abweichungsbefugnissen zugunsten der Länder.
  • Es seien hinreichend lange Übergangsregelungen erforderlich.

Hier können Sie das Gutachten (144 Seiten) und eine Zusammenfassung (7 Seiten) als PDF herunterladen.