Die Bundes- und Landesregierungen tragen selbst eine hohe Mitverantwortung an der desolaten wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser.
Die Reform ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, weil ansonsten eine unkoordinierte Krankenhaus-Schließungswelle durch Insolvenzen droht. Hierzu ist anzumerken, dass die Bundes- und Landesregierungen selbst eine hohe Mitverantwortung an der desolaten wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser tragen:
- Trotz einer zehnprozentigen Inflationsrate im Jahr 2022 wurden die DRG-Vergütungen für Krankenhausleistungen nicht angepasst. Die Bundesregierung hat vor einem Jahr einen Inflationsausgleich in Aussicht gestellt, ihn aber nicht umgesetzt. Dadurch geraten die Kliniken unter enormen wirtschaftlichen Druck.
- Seit einigen Jahren sinken die Patientenzahlen kontinuierlich. Um ein Ansteigen der Landesbasisfallwerte im Hinblick auf die sinkenden Fallzahlen zu verhindern hat die Bundesregierung im Jahr 2022 das Gesetz geändert. Nun steigen die Landesbasisfallwerte bei sinkenden Fallzahlen nicht mehr. Der ursprünglich vorgesehene Ausgleichseffekt für die Krankenhäuser entfällt.
- Seit der Einführung der ordnungspolitisch fragwürdigen Pflegebudgets streiten sich Krankenkassen und Krankenhäuser um die korrekte DRG-Bereinigung. Mit den Rechtsvorordnungen zur Verabschiedung des DRG-Kataloges in den Jahren 2022 und 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium die DRG-Volumen um insgesamt 575 Mio. Euro abgesenkt, um von den Krankenkassen vermutete Doppelfinanzierungen zu verhindern. Dieses Geld fehlt den Krankenhäusern.
- Investitionskosten: Seit Jahrzehnten finanzieren die Bundesländer die notwendigen Investitionskosten allenfalls zur Hälfte. Das jährliche Defizit, das die Krankenhäuser Jahr für Jahr ausgleichen müssen, beträgt 3 Milliarden Euro.
- Zudem hat die Bundesregierung mit etlichen Eingriffen in das Finanzierungssystem die finanzielle Basis für die Krankenhäuser geschwächt. So werden Krankenhäuser, die sich spezialisieren, mit dem Fixkostendegressionsabschlag bestraft. Zusätzlich werden DRGs mit einem hohen Sachkostenanteil willkürlich nach unten korrigiert.
► Vorschlag:
Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben die Möglichkeit, sich zu ihrer Verantwortung zu bekennen und die unsachgerechten Finanzierungseingriffe rückgängig zu machen. Die Regierungen der Bundesländer können sich endlich zu einer sachgerechten Investitionskostenfinanzierung bekennen und diese auch an die Krankenhäuser auszahlen. Damit wäre die Gefahr einer unkontrollierten Insolvenzwelle gebannt.