Die vorgeschlagenen Strukturmerkmale in den jeweiligen Leveln müssen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung auf ein wirklich sinnvolles Maß angepasst werden.

Die vorgeschlagene Einordnung in Versorgungslevel ist für die Krankenhausreform nicht zwingend. Letztlich zeigt sich die Qualität der Krankenhausversorgung nicht durch das Versorgungslevel und die Größe des Krankenhauses, sondern durch die Qualität der Patientenversorgung und die ist nur bedingt abhängig von der Größe des Krankenhauses. Dafür ist eine Einteilung aller Krankenhäuser in derart restriktive Versorgungslevel nicht notwendig.

Kritisch anzumerken ist auch die Tatsache, dass die jetzige Definition der Kriterien für die Level I n und I i aber auch zum Krankenhaus Level II zu weit auseinanderliegen. Dadurch entstehen zu große Sprünge, die eine Vielzahl von Krankenhäusern von relevanten Teilen der Patientenversorgung ausschließt. In der Folge kommt für die Kliniken das wirtschaftliche Aus.

Nach den Vorschlägen der Regierungskommission sollen die Krankenhäuser im Versorgungslevel li primär auf die stationäre Akutpflege beschränkt werden. In der Folge sind sie auch keine Krankenhäuser mehr. Es ist mehr als zweifelhaft, ob in den ländlichen Regionen die im Konzept vorgeschlagenen Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten überhaupt funktionieren können, weil es oftmals die niedergelassenen Ärzte dort gar nicht gibt oder sie für Kooperationen mit den Krankenhäusern keine Zeit haben. Übrig blieben möglicherweise Akutpflegebetten, deren Finanzierung dann wohl mit den Pflegekassen zu verhandeln wäre. Es wird bezweifelt, dass dies eine Perspektive für eine besserte Patientenversorgung ist.

Zu bemängeln ist weiterhin, dass die vorgeschlagenen Strukturvorgaben zu starr sind. So werden beispielsweise für Krankenhäuser im Level In immer sechs rund um die Uhr betreibbare Intensivbetten gefordert. Wir kritisieren, dass keinerlei Anpassungen dieser Kriterien unter Berücksichtigung der Größe des Krankenhauses und des Umfeldes vorgesehen sind.

Mit ihrem hochspezialisierten Leistungsangebot stellen die sogenannten Fachkliniken in vielen Regionen Deutschlands die Krankenhausversorgung sicher. Die von der Regierungskommission angeregte prospektive Verlagerung dieser spezialisierten Krankenhäuser an die Kliniken der Stufe II bzw. III ist aus Sicht der Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit ganz klar abzulehnen. Warum sollte man die Fachkliniken, schließen, um sie an einem anderen Krankenhaus neu aufzubauen?

► Vorschlag:

Wenn man der Auffassung ist, dass es eine Einteilung in Versorgungslevel bedarf, wird eine weitere Stufe des „Grundversorgers ohne Notfallversorgung“ benötigt. Diesen Versorger sind ebenfalls Leistungsgruppen der internistischen und chirurgischen Basisversorgung gemäß ihrem bisherigen Versorgungsauftrag zuzuordnen.

Die vorgeschlagenen Strukturmerkmale in den jeweiligen Leveln müssen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung auf ein wirklich sinnvolles Maß angepasst werden.

Die verbindliche Zuordnung von Leitungsgruppen muss unterbleiben, sie kann allenfalls von den für Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern vorgenommen werden.

Die vorgeschlagene Verlagerung von Fachkliniken an andere Krankenhausstandorte macht weder qualitativ noch wirtschaftlich Sinn und muss unterbleiben.