Die vorgesehene verbindliche Zuordnung von Leistungsgruppen zu einzelnen Versorgungsleveln wird abgelehnt und darf nicht umgesetzt werden.
Leistungsgruppen sind eine sinnvolle Idee der Reformkommission. Leistungsgruppen sind gut geeignet, um die Anforderungen an eine gute Patientenversorgung zu definieren. Leistungsgruppen können auch im Rahmen der Krankenhausplanung angewendet werden. Ihr Vorteil ist, dass auf der einen Seite qualitative Anforderungen an die Leistungserbringung (Personal, Klinikausstattung und Prozesse) formuliert werden können. Sie sind auf der anderen Seite gut von den klassischen Abteilungsbezeichnungen abgrenzbar und ermöglichen Kooperationen und Absprachen der Krankenhäuser untereinander.
Nicht funktionieren hingegen kann die vorgesehene zwingende Zuordnung von Leistungsgruppen zu einzelnen Versorgungsleveln. Die Qualität der Leistungserbringung einer Leistungsgruppe ergibt sich nicht aus dem Versorgungslevel des Krankenhauses, sondern aus den formulierten und definierten Qualitätsanforderungen für die Leistungserbringung selbst. Natürlich spielen auch Aspekte der Patientensicherheit eine wesentliche Rolle (Beispiele nennen: z. B. TAVI und Herzchirurgie oder Stroke Unit und Neurochirurgie auch in Kooperation).
► Vorschlag:
Die vorgesehene verbindliche Zuordnung von Leistungsgruppen zu einzelnen Versorgungsleveln kann nicht funktionieren. Sie wird abgelehnt und darf nicht umgesetzt werden. Die Leistungsgruppen selbst sollen detaillierte Vorgaben zur Ausstattung, Prozessen und Qualifikation enthalten. Dafür müssen alle anderen Qualitätsvorgaben, wie zum Beispiel Pflegepersonaluntergrenzen, abgeschafft werden.