Klinikschließungen mit der „Rasenmäher-Methode“ führen zu vielen Nachteilen, darunter zu langen Wartezeiten für medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen.

Die Vorschläge der Reformkommission sollen die Zahl der bestehenden Krankenhäuser deutlich reduzieren. Die Notwendigkeit für eine schrittweise Reduktion der Zahl der Krankenhäuser teilen wir. Die Reformkommission schlägt dazu allerdings ein schematisches Vorgehen nach einem Algorithmus bestehend aus Ausstattung und Größe vor, das den Versorgungerfordernissen aber nicht gerecht wird.

Im Ergebnis führt das dazu, dass faktisch nur noch Krankenhäuser der Stufe II und III in nennenswertem Umfang Patientenversorgung übernehmen können. Insbesondere die Kliniken der Stufe Ii würden nach den Vorschlägen auf Leistungen der Grundversorgung und stationäre Akutpflege beschränkt und würden sich nicht mehr kostendeckend betreiben lassen.

Die vorhandenen Behandlungskapazitäten zum Beispiel für die Behandlung onkologischer Patienten ist schon heute mit Wartezeiten vor allem an Uni-Kliniken verbunden. Ein Ausschluss der Leistungserbringung für diese Behandlung an anderen sachgerecht ausgestatteten Krankenhäusern würde mit der Reform dann de facto verboten. So entstehen Wartezeiten auf die Behandlung auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Unberücksichtigt bleibt die Tatsache, dass eine solche Reform der Krankenhausstruktur zu einer massiven Verlagerung von Behandlungs- und Personalkapazitäten an die verbleibenden zentralisierten Krankenhäuser führen müsste. Dies würde erhebliche Investitionen in die Schließung von regionalen Krankenhäusern und deren Neuaufbau an bestehenden Großkrankenhäusern im zweistelligen Milliardenbereich erfordern. Legt man die Erfahrungen aus Dänemark vor annähernd acht Jahren zugrunde, müssten in Deutschland dann rund 80 Milliarden Euro für die Erweiterung und den Neubau von Krankenhäusern investiert werden. Die Schließung von kleineren Kliniken allein ist keine Lösung.

Es wird argumentiert, dass sich die bestehenden Personalengpässe durch die Verlagerung und Reduktion der Krankenhausstandorte erreichen ließe. Daran haben wir erhebliche Zweifel: Es würde nämlich erfordern, dass die in Betracht kommenden Mitarbeitenden in den zu schließenden Kliniken tatsächlich auch bereit sind, deutlich weitere Entfernungen zur Arbeit in einem Großkrankenhaus in den Ballungsräumen zurückzulegen. Gerade in den Ballungszentren ist kein bezahlbarer Wohnraum vorhanden.

Dies würde für unser Gesundheitssystem eine Trendwende weg von einem niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsversorgungsangeboten für alle Versicherten hin zu einer Wartelistenmedizin bedeuten. Dadurch entstehen sogenannte „graue Märkte“ und neue Versorgungsangebote für zahlungskräftige Selbstzahler. Diese Entwicklung einer echten „Zweiklassen-Medizin“ lässt sich sehr eindrucksvoll in stark reglementierten staatlichen Gesundheitssystemen wie in Dänemark oder in England beobachten. Dort verzeichnen Selbstzahlerangebote in Privatkliniken eine wahre Renaissance.