Positionen des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken zu den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Bei den Vorschlägen der Regierungskommission fällt auf, dass sie sich ausschließlich auf die Struktur und Größe der Krankenhäuser konzentriert.

Schwerpunkte nachjustieren: Weniger Bürokratie, mehr Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit Bei den Vorschlägen der Regierungskommission fällt auf, dass sie sich ausschließlich auf die Struktur und Größe der Krankenhäuser konzentriert. Handlungsbedarf gibt es aber vor allem im Bereich des Bürokratieabbaus, der zwingend für mehr Zufriedenheit der Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und der Patienten ist. Die Mitarbeitenden in den Bereichen…

Die Bundes- und Landesregierungen tragen selbst eine hohe Mitverantwortung an der desolaten wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser.

Die Reform ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, weil ansonsten eine unkoordinierte Krankenhaus-Schließungswelle durch Insolvenzen droht. Hierzu ist anzumerken, dass die Bundes- und Landesregierungen selbst eine hohe Mitverantwortung an der desolaten wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser tragen: Trotz einer zehnprozentigen Inflationsrate im Jahr 2022 wurden die DRG-Vergütungen für Krankenhausleistungen nicht angepasst. Die…

Die Größe eines Krankenhauses ist für sich allein noch kein Indikator für eine bessere Versorgungsqualität der Patient:innen.

Bei den Reformüberlegungen fällt auf, dass sehr stark auf die Größe des Krankenhauses fokussiert wird. Es wird unterstellt, dass allein die Größe des Krankenhauses für sich ein Indikator für eine bessere Versorgungsqualität der Patienten sei. Dies ist aber nirgendwo bewiesen und wird leider auch nicht in diesen Überlegungen berücksichtigt, obwohl wir in Deutschland über vielfältige und objektive Messinstrumente für die tatsächlich bei Patienten…

Klinikschließungen mit der „Rasenmäher-Methode“ führen zu vielen Nachteilen, darunter zu langen Wartezeiten für medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen.

Die Vorschläge der Reformkommission sollen die Zahl der bestehenden Krankenhäuser deutlich reduzieren. Die Notwendigkeit für eine schrittweise Reduktion der Zahl der Krankenhäuser teilen wir. Die Reformkommission schlägt dazu allerdings ein schematisches Vorgehen nach einem Algorithmus bestehend aus Ausstattung und Größe vor, das den Versorgungerfordernissen aber nicht gerecht wird. Im Ergebnis führt das dazu, dass faktisch nur noch…

Die vorgeschlagenen Strukturmerkmale in den jeweiligen Leveln müssen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung auf ein wirklich sinnvolles Maß angepasst werden.

Die vorgeschlagene Einordnung in Versorgungslevel ist für die Krankenhausreform nicht zwingend. Letztlich zeigt sich die Qualität der Krankenhausversorgung nicht durch das Versorgungslevel und die Größe des Krankenhauses, sondern durch die Qualität der Patientenversorgung und die ist nur bedingt abhängig von der Größe des Krankenhauses. Dafür ist eine Einteilung aller Krankenhäuser in derart restriktive Versorgungslevel nicht notwendig. …

Die vorgesehene verbindliche Zuordnung von Leistungsgruppen zu einzelnen Versorgungsleveln wird abgelehnt und darf nicht umgesetzt werden.

Leistungsgruppen sind eine sinnvolle Idee der Reformkommission. Leistungsgruppen sind gut geeignet, um die Anforderungen an eine gute Patientenversorgung zu definieren. Leistungsgruppen können auch im Rahmen der Krankenhausplanung angewendet werden. Ihr Vorteil ist, dass auf der einen Seite qualitative Anforderungen an die Leistungserbringung (Personal, Klinikausstattung und Prozesse) formuliert werden können. Sie sind auf der anderen Seite gut…

Wir bezweifeln, ob dieses gut gemeinte Instrument eine „Befreiung“ von ökonomischen Zwängen bringt.

Vorhaltepauschalen werden als ein Instrument zur Überwindung der ökonomischen Zwänge im Krankenhaus beschrieben. Diese kann nur bedingt bejaht werden. Richtig ist, dass Vorhaltepauschalen in Höhe von 40 Prozent die Notwendigkeit, mehr Patienten behandeln zu müssen dämpft. Allerdings ist dies bei weitem keine Befreiung der Kliniken aus den ökonomischen Zwängen, weil sie weitere 60 Prozent der Kosten über DRG-Erlöse erwirtschaften müssen.…