Versorgung & Krankenhausstruktur

Die Krankenhausversorgung in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge. Die medizinische Versorgung wird dabei von Krankenhäusern unterschiedlicher Trägerschaften erbracht. Öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser leisten gemeinsam ihren Beitrag zur Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Wie ist die Krankenhausversorgung organisiert?

Die Krankenhausversorgung in Deutschland folgt dem Subsidiaritätsprinzip. Der Staat trägt die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung, während die konkrete Leistungserbringung durch öffentliche, freigemeinnützige und private Krankenhausträger erfolgt.

Unabhängig von ihrer Trägerschaft sind alle Krankenhäuser verpflichtet, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen und Patientinnen und Patienten medizinisch zu behandeln.

Die Trägervielfalt trägt dazu bei, eine flächendeckende und leistungsfähige Krankenhausversorgung sicherzustellen.

Was ist ein Versorgungsauftrag?

Jedes Krankenhaus erhält auf Grundlage der Krankenhausplanung des jeweiligen Bundeslandes einen Versorgungsauftrag.

Dieser definiert unter anderem die Fachabteilungen, medizinischen Leistungsschwerpunkte sowie Aufgaben in der Notfallversorgung. Der Versorgungsauftrag legt fest, welche Leistungen ein Krankenhaus für die Bevölkerung vorhalten muss.

Mit dem Versorgungsauftrag ist die Verpflichtung verbunden, Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrer Erkrankung oder wirtschaftlichen Attraktivität zu behandeln.

Welche Arten von Krankenhäusern gibt es?

Krankenhäuser werden in allgemeine und sonstige Krankenhäuser unterschieden.

Darüber hinaus werden sie nach ihrem Versorgungsniveau gegliedert:

  • Krankenhäuser der Grundversorgung gewährleisten die Basisversorgung, insbesondere in der Inneren Medizin und Chirurgie.
  • Krankenhäuser der Regelversorgung verfügen zusätzlich über weitere Fachabteilungen, beispielsweise für Gynäkologie und Geburtshilfe.
  • Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung decken ein breiteres medizinisches Leistungsspektrum ab und verfügen unter anderem über spezialisierte Fachbereiche.
  • Krankenhäuser der Maximalversorgung behandeln auch besonders komplexe oder seltene Erkrankungen. Zu ihnen zählen beispielsweise Universitätskliniken.

Wie funktioniert die Krankenhausplanung?

Die Krankenhausplanung ist Aufgabe der Bundesländer.

Sie entscheiden darüber, welche Krankenhäuser zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung erforderlich sind und welche Versorgungsaufträge vergeben werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausplanung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Mit der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan ist grundsätzlich ein Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrags mit den Krankenkassen verbunden.

Warum setzt der BDPK auf Wettbewerb?

Der BDPK sieht Wettbewerb als einen wichtigen ordnungspolitischen Rahmen für eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung.

Wettbewerb fördert Patientenorientierung, Innovation und einen effizienten Einsatz begrenzter Ressourcen. Gleichzeitig trägt er dazu bei, medizinische Leistungen für alle Bevölkerungsgruppen verfügbar zu machen.

Aus Sicht des BDPK ist ein leistungsfähiges Gesundheitswesen auf eigenverantwortlich handelnde Krankenhäuser angewiesen. Nur so können medizinische Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit dauerhaft miteinander verbunden werden.

Mehr zu Markt und Wettbewerb

Zahlen, Daten und Fakten zur Krankenhausversorgung

Das Hintergrundpapier bietet einen vertieften Überblick über die Organisation der Krankenhausversorgung, die verschiedenen Krankenhausarten, die Krankenhausplanung sowie die Finanzierung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser in Deutschland.

Hintergrundpapier Krankenhausversorgung (PDF)