Defizitfinanzierung

Die Praxis öffentlicher Träger, negative Betriebsergebnisse ihrer Krankenhäuser aus Steuermitteln auszugleichen, ist für den BDPK seit Langem inakzeptabel. Der Bundesverband hatte sich aus diesem Grund gegen die Entscheidung des Landkreises Calw gewandt, den Kreiskliniken ein Defizit von 6 Millionen Euro sowie sämtliche zu erwartende Defizite in den Jahren 2013 bis 2016 auszugleichen.

Der BDPK konnte sich mit seiner Rechtsauffassung, dass zusätzliche Finanzhilfen außerhalb der regulären Krankenhausfinanzierung gegen das Verbot staatlicher Beihilfen im EU-Vertrag verstoßen, nicht durchsetzen. Danach sei es mit dem EU-Beihilferecht vereinbar, wenn Kommunen aus Steuermitteln Betriebskostenverluste öffentlicher Krankenhäuser ausgleichen. Bedingung dafür ist, dass das öffentliche Krankenhaus mit seinem Versorgungsauftrag in den Krankenhausplan aufgenommen ist und die formalen Anforderungen, die die Europäische Kommission für einen Betrauungsakt aufgestellt hat, eingehalten werden.

Mit dieser Entscheidung wird der politisch gewollte Wettbewerb um die bestmögliche Patientenversorgung infrage gestellt. Der Gesetzgeber hat für Krankenhäuser wettbewerbliche Rahmenbedingungen definiert. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz verlangt, dass Krankenhäuser wirtschaftlich gesichert werden müssen, damit leistungsfähige, eigenverantwortlich wirtschaftende Krankenhäuser die Bevölkerung zu sozial tragbaren Pflegesätzen versorgen können. Subventionen für öffentliche Krankenhäuser widersprechen diesen wettbewerblichen Rahmenbedingungen. Während kirchliche, freigemeinnützige und private Krankenhäuser gezwungen sind, bei der Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags wirtschaftlich zu handeln, gilt dies für öffentliche Krankenhäuser nicht. Die Trägervielfalt der Krankenhäuser in Deutschland, die gegenseitig in einem Wettbewerb um die beste Qualität ihrer Häuser und um Patienten stehen, ist gut und sinnvoll. Als Konsequenz daraus müssen jedoch für alle Kliniken die gleichen Bedingungen gelten, unabhängig davon, ob es sich um kommunale, kirchliche oder private Träger handelt. Subventionen verfälschen diesen Qualitätswettbewerb.