Positionen

Gesundheitspolitische Positionen des BDPK Freiheit für Verantwortung: Vorschläge für ein besseres Gesundheitswesen

Die deutschen Krankenhäuser stehen vor einer doppelten Herausforderung: Die steigenden Krankenkassenbeiträge erhöhen die Lohnnebenkosten und gefährden langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Gleichzeitig wächst der Druck, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen vor allem in ländlichen Regionen. Eine grundlegende Reform ist daher unerlässlich. 

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) schlägt folgende Maßnahmen vor, um das Gesundheitswesen effizienter, nachhaltiger und zukunftssicher zu gestalten.

 

1. Effizientere Behandlung ermöglichen

Die Lohnnebenkosten lassen sich nur nachhaltig stabilisieren, wenn die Effizienz im Gesundheitswesen steigt. Überregulierung und nicht evidenzbasierte Vorgaben – insbesondere im Bereich der Personalbemessung – haben die Kosten explodieren lassen, ohne die Qualität der Versorgung spürbar zu verbessern. Personalvorgaben wie Pflegepersonaluntergrenzen, Personalausstattungsrichtlinie Psychiatrie und Psychosomatik, das geplante ärztliche Personalbemessungssystem und weitere planwirtschaftliche Regelungen führen nur zu unnötigen Mehrkosten und müssen gestrichen werden – ebenso wie staatliche Verlustausgleiche für Krankenhäuser aus Steuermitteln. Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, Behandlungsergebnisse zu messen und zu veröffentlichen.

2. Ergebnisqualität messen

Statt zu versuchen, die Qualität der stationären Versorgung über Strukturvorgaben, insbesondere durch Personalmindestvorgaben zu definieren, muss zukünftig die Ergebnisqualität der Behandlung bewertet werden. Institute wie die Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und bestehende Messverfahren wie die Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) haben bereits gezeigt, dass Ergebnisse objektiv messbar und transparent darstellbar sind. Patienten sollten diese Informationen über den Klinikatlas der Bundesregierung abrufen können, die Verantwortung für die Behandlungsqualität liegt bei den Leistungserbringern. Nur so können Innovation und Eigenverantwortung gefördert werden.

3. Versorgungsaufträge regional vergeben

Ein regionales Vergabesystem kann den Wettbewerb unter Krankenhäusern fördern und dabei die Effizienz steigern. Der BDPK schlägt vor, regionale Versorgungsaufträge auszuschreiben, auf die die Krankenhäuser sich bewerben können. Den Zuschlag erhalten die Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Qualität der Leistungserbringung (Nrn. 1 und 4) ist dabei ein wichtiges Vergabekriterium.

4. Ambulante Versorgung ausbauen

Der medizinische Fortschritt erlaubt heute eine Vielzahl von Eingriffen ohne stationäre Aufnahme. Dennoch behindern veraltete Vorgaben wie Mindestverweildauern und unflexible Abrechnungssysteme den Wandel hin zu einer effizienteren ambulanten Versorgung. Untere Grenzverweildauern und ähnliche Regularien müssen abgeschafft werden, um Krankenhäuser zu ambulanten Behandlungsmodellen zu ermutigen. Diese Leistungen sollten zunächst, wie stationäre Leistungen vergütet werden, um Investitionen in innovative Behandlungsprozesse zu fördern. Dies führt zu Effizienzgewinnen und geringeren Kosten, die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in die Preiskalkulation übernommen werden. So kommt es zu einer nachhaltigen Entlastung der Lohnnebenkosten.

Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sollten zudem bei Unterversorgung zur ambulanten ärztlichen Versorgung zugelassen werden. Damit kann die Versorgung der Patienten stabilisiert werden.

5. Langfristiger Lösungsansatz: Integrierte Gesundheitsregionen entwickeln und umsetzen

Aus Sicht des BDPK braucht es einen Neustart in sogenannte „integrierte Gesundheitsregionen“. Dabei werden die Leistungserbringer in diesen Versorgungsregionen pauschal und mit schuldbefreiender Wirkung von den Krankenkassen für die Sicherstellung der zuvor definierten Gesundheitsversorgung vergütet. Es ist dann Aufgabe der Leistungserbringer in der jeweiligen Versorgungsregion, eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu definieren, zu organisieren und zu übernehmen. Damit werden auch die Fehlanreize eines Einzelleistungsvergütungssystems eliminiert, auf eigene Rechnung möglichst viele Einzelleistungen ohne Rücksicht auf die Versorgungsqualität erbringen zu wollen. Eine Gesundheitspauschale schafft Anreize, Über- und Mehrfachversorgung einzudämmen. Zudem werden auch Anreize geschaffen, mehr Gesundheitsprävention für die Bürger:innen anzubieten. 

Zur Vorbereitung der Einführung solcher „integrierter Gesundheitsregionen“ sollte eine Regierungskommission eingerichtet werden, die die grundsätzlichen Weichenstellungen und die Umsetzungsvorschläge nebst den entsprechend erforderlichen Gesetzesänderungen diskutiert. Besonderer Fokus muss dabei auf die kontinuierliche Messung und Auswertung der Ergebnisqualität (einschließlich der Patientenzufriedenheit) und ein engmaschiges Monitoring der Versorgungsregionen gelegt werden. 

Fazit

Ein effizienteres Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für eine bezahlbare, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Mit mutigen politischen Entscheidungen ist dies erreichbar. Davon profitieren nicht nur die Patient:innen – sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

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