GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) unterstützt das Ziel, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern. Krankenhäuser sowie Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft sind bereit, ihren Beitrag zur Begrenzung der Gesundheitsausgaben zu leisten.
Aus Sicht des BDPK müssen Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung jedoch die tatsächlichen Ursachen der Kostenentwicklung berücksichtigen. Steigende Preise infolge internationaler Krisen sowie zusätzliche regulatorische Vorgaben haben die Kosten in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Gleichzeitig benötigen Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen ausreichend Handlungsspielräume, um wirtschaftlich auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des BDPK wichtige Ansätze, weist jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf auf. Nachfolgend finden Sie die zentralen Positionen und Änderungsvorschläge des Verbandes zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG).
Finanzierung der Bürgergeldbeiträge sicherstellen
Die FinanzKommission Gesundheit hat empfohlen, die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger vollständig aus Bundesmitteln zu finanzieren. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht stattdessen lediglich eine begrenzte Erhöhung der Bundesmittel vor und reduziert gleichzeitig die Zuschüsse für versicherungsfremde Leistungen. Aus Sicht des BDPK werden dadurch staatliche Aufgaben weiterhin zulasten der GKV-Versicherten finanziert. Eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze erfordert eine faire Verteilung der Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Beitragszahlenden.
§ 71 SGB V: Begrenzung der Grundlohnrate nur mit flankierenden Maßnahmen
Die vorgesehene Absenkung der Grundlohnrate begrenzt den Anstieg der Krankenhausvergütungen und trägt damit zur Schließung der Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Gleichzeitig stehen Krankenhäuser weiterhin vor erheblichen Kostensteigerungen, insbesondere bei Personal, Energie und medizinischem Bedarf. Werden die Vergütungssteigerungen begrenzt, müssen den Einrichtungen gleichzeitig ausreichende Möglichkeiten eingeräumt werden, ihre Kostenstrukturen anzupassen.
Aussetzung von PpUG und PPP-RL
Der BDPK fordert, die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sowie die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) in den Jahren 2027 bis 2029 auszusetzen. Die Vorgaben bestimmen maßgeblich die Personalkosten der Krankenhäuser, ohne dass ein entsprechender Nutzen für die Versorgungsqualität nachgewiesen werden konnte. Gleichzeitig erschweren sie den Einsatz innovativer Lösungen wie Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz und verursachen erhebliche Bürokratiekosten.
Tariflohnausgleich erhalten
Tarifsteigerungen müssen auch künftig vollständig refinanziert werden. Da die Tarifentwicklung regelmäßig oberhalb der Grundlohnrate liegt, würde ein Wegfall des Tariflohnausgleichs zu erheblichen Finanzierungslücken führen. Der BDPK sieht hierin ein erhebliches Risiko für die wirtschaftliche Stabilität vieler Krankenhäuser.
Landesbasisfallwerte ohne zusätzliche Verhandlungen anpassen
Die vorgesehene Veränderungsrate sollte unmittelbar auf die Landesbasisfallwerte angewendet werden. Zusätzliche Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen würden den Verwaltungsaufwand erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu schaffen. Der Orientierungswert sollte lediglich ausgesetzt und nicht dauerhaft abgeschafft werden.
§ 6a KHEntgG: Pflegekosten wieder in das DRG-System integrieren
Der BDPK unterstützt die Empfehlung der GKV-FinanzKommission, die Pflegekosten wieder in das DRG-System zurückzuführen. Das bestehende Pflegebudget hat aus Sicht des Verbandes Fehlanreize geschaffen und die Steuerungsfähigkeit der Krankenhäuser eingeschränkt. Die geplante Begrenzung des Pflegebudgets sollte daher mit einer grundsätzlichen Neuordnung der Finanzierung verbunden werden. Gleichzeitig müssen pflegeentlastende Maßnahmen durch Digitalisierung, Prozessoptimierung und innovative Technologien weiterhin gefördert werden.
Pflegeentlastende Maßnahmen und Bürokratieabbau ermöglichen
Die vorgesehene Streichung pflegeentlastender Maßnahmen lehnt der BDPK ab. Krankenhäuser benötigen weiterhin Anreize, Pflegekräfte durch Digitalisierung, Robotik und optimierte Prozesse zu unterstützen. Ebenso sollten zusätzliche bürokratische Regelungen zur Abgrenzung einzelner Tätigkeiten innerhalb des Pflegebudgets vermieden werden, da sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.
§ 17b KHG: Kurzzeitfallpauschalen praxisgerecht ausgestalten
Die Einführung von Kurzzeitfallpauschalen wird grundsätzlich begrüßt. Sie ermöglicht eine stärkere Orientierung der Behandlungsdauer am individuellen medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig sollten bestehende Parallelstrukturen und redundante Regelungen, insbesondere im Bereich der Hybrid-DRGs, abgebaut und der Anwendungsbereich der Kurzzeitfallpauschalen erweitert werden.
Tarifliche Vergütungen in Rehabilitationseinrichtungen absichern
Der BDPK lehnt die geplante Streichung der Regelung ab, wonach tarifliche Vergütungen und vergleichbare kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bei Vergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich zurückgewiesen werden dürfen. Rehabilitationseinrichtungen benötigen auch künftig die Sicherheit, tarifgerechte Gehälter refinanzieren zu können.
Besonders kritisch ist aus Sicht des Verbandes, dass für dieselben Einrichtungen künftig unterschiedliche Maßstäbe gelten würden: Während die Deutsche Rentenversicherung tarifliche Vergütungen durch Zuschläge ausdrücklich anerkennt, könnten diese im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung als nicht vergütungsrelevant bewertet werden. Der BDPK fordert daher, die Refinanzierung tariflicher und vergleichbarer Vergütungen auch im GKV-Bereich weiterhin gesetzlich abzusichern. Nur so lassen sich faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und die Gewinnung sowie Bindung qualifizierter Fachkräfte sicherstellen.