Stellungnahmen

Der BDPK  ist anhörungsberechtigter Verband bei der Gesetzgebung des Deutschen Bundestages und beteiligt sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten intensiv an der Ausarbeitung von Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelungen zum Gesundheits- und Sozialwesen.
Bevor der Deutsche Bundestag über einen Gesetzesentwurf abstimmt, werden Organisationen  und Gruppen, die von dem geplanten Gesetz  betroffen sind, zu den Beratungen in den Fachministerien hinzugezogen. Da diese Verbände und Organisationen über ein erhebliches Maß an Sachkunde verfügen, ist ihre  Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren für den Gesetzgeber unverzichtbar und es ist sichergestellt, dass möglichst viele Interessen erkannt und berücksichtigt werden.

Die vom BDPK abgegebenen Stellungnahmen – zumeist im parlamentarischen Verfahren – haben wir hier für Sie nach Aktualität aufgelistet. Unter der Kurzbeschreibung können Sie über einen Link die vollständigen Stellungnahmen aufrufen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung –PpUGV)

Pflegepersonaluntergrenzen haben sich nicht als wirksame Instrumente zur Lösung des Pflegepersonalmangels erwiesen. Sie sind mit hohem bürokratischen Aufwand und Dokumentationspflichten für Mitarbeiter verbunden und erschweren es, auf den Versorgungsbedarf reagieren zu können. Deshalb wurden die Untergrenzen zu Recht auch mit Beginn der Corona-Pandemie ausgesetzt.

Stellungnahme zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Der BDPK begrüßt das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, das wichtige Investitionen in eine verbesserte Notfallversorgung und zur Förderung der digitalen Infrastruktur und IT- und Cybersicherheit ermöglichen soll und fordert den Einbezug von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Privatklinken ohne Versorgungsvertrag in das Programm.

Stellungnahme zur Formulierungshilfe für ein Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Der BDPK begrüßt das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, das wichtige Investitionen in eine verbesserte Notfallversorgung und zur Förderung der digitalen Infrastruktur und IT- und Cybersicherheit ermöglichen soll und fordert den Einbezug von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Privatklinken ohne Versorgungsvertrag in das Programm.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 – JStG 2020)

Privatkliniken sollten analog zu Plankrankenhäusern und in Einklang mit der MwStSystRL und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung (vgl. § 27 SGB V) handelt, die Klinik eine behördliche Genehmigung nach § 30 GewO besitzt und die Krankenhauskriterien des § 107 Absatz 1 SGB V und die weiteren Voraussetzungen für eine Zulassung nach § 108 SGB…

Gesetz Digitale Rentenübersicht

Mit dem vorgelegten Entwurf verfolgt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Ziel, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu gewährleisten. Dies begrüßen wir sehr, der Gesetzentwurf wird allerdings diesem Anspruch inhaltlich nicht gerecht.

Gesetzentwurf GKV-IPReG setzt positives Zeichen für die Reha

Wir begrüßen ausdrücklich den Gesetzentwurf des sogenannten Intensivpflege- und Rehastärkungsgesetzes. Mit dem Gesetz können dringend notwendige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation angestoßen werden, die wir schon lange gefordert haben.

Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser werden angepasst

Der Expertenbeirat hat dem Bundesgesundheitsministerium empfohlen, die Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser anzupassen. Wir bewerten den Entwurf der Verordnung als positiv, nach wie vor erhalten jedoch Privatkliniken nach § 30 GewO sowie ambulante Reha-Einrichtungen keine Ausgleichszahlungen.

Kostenübernahme bei Testungen in der Reha

Die Kostenübernahme für die Testungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern auf COVID-19 durch die GKV sollte auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes gelten. Diese Regelung muss auch für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen gelten.

Versorgung beihilfeberechtigter Patienten beeinträchtigt

Die Neuregelungen der Bundesbeihilfeversorgung führen aus unserer Sicht zu erheblichen Folgeproblemen und beeinträchtigen dadurch die Versorgung beihilfeberechtigter Patienten.

Auch am Regierungsentwurf ist Nachbesserungsbedarf nötig

Der Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung muss angepasst werden: Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen sollten die Testung von Patienten und Mitarbeitern auf COVID-19 bei den Kostenträgern geltend machen können.