Positiv ist, dass der Regierungsentwurf zum Teil konkreter als der Referentenentwurf ausgestaltet ist, was der Umsetzung in der Praxis zu Gute kommt. Beispielsweise werden nun die erforderlichen Qualifikationen der Lehrer sowie das Verhältnis von Lehrern zu Ausbildungsplätzen genau bestimmt. Dennoch bedarf es weiterer Konkretisierungen z. B. hinsichtlich der „ärztlich veranlassten Maßnahmen“, die die Auszubildenden eigenständig durchzuführen haben, hinsichtlich des „angemessenem Umfangs“ der Praxisbegleitung oder auch einer Nennung vom „Instrumenten und Apparaten“, welche die Ausbildungsträger ihren Auszubildenden zur Verfügung zu stellen haben.
Wir verweisen zusätzlich auf die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die vom BDPK mitgetragen wird.
Den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme finden Sie in der Anlage.