In der Stellungnahme wird insbesondere kritisiert, dass der Bericht keine konkreten Angaben zur Beihilfe-Praxis enthält. Die im Bericht dargestellten Maßnahmen der Bundesregierung genügen aus Sicht des BDPK nicht den Anforderungen des Monti-Paketes.
Darüber hinaus wird die von der Bundesregierung angewandte Auslegung des "DAWI"-Begriffes (Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) kritisiert, da diese das erforderliche Merkmal der "besonderen Aufgabe" nicht berücksichtigt.