Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Maßnahmen, geben Patient:innen über die bestehenden Qualitätsportale hinaus keine zusätzlichen Informationen und sind deshalb nicht geeignet die Transparenz zu verbessern.
Mit der Initiative Qualitätsmedizin (IQM), Qualitätskliniken.de, der Weißen Liste der Bertelsmann Stiftung und dem Deutschen Krankenhausverzeichnis bestehen etablierte und funktionierende Transparenzportale. Jährlich veröffentlichen Krankenhäuser zudem in ihren Qualitätsberichten detaillierte Informationen, mit denen sich Patient:innen umfassend über die Qualität der Versorgung und Personalausstattung der Krankenhäuser informieren können. Die Maßnahmen des Entwurfs fügen diesen Informationsangeboten nichts hinzu. Durch die Doppelerhebung und Veröffentlichung entsteht stattdessen zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Unverständlich ist, dass mit dem Entwurf die in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgegebenen Krankenhauslevel erneut aufgegriffen werden. Das Grundprinzip „je größer das Krankenhaus, desto besser die Qualität“ ist nicht überzeugend und ignoriert zudem die Versorgungssituation vor Ort und in der Region. Aus diesem Grund sind die Bundesländer auch nicht dazu bereit, die Krankenhauslevel, eine bloße Etikettierung der Krankenhausgröße und Fachabteilungsanzahl, zum Bestandteil der Krankenhausreform zu machen.
Zur vollständigen Stellungnahme
Meinungsbeitrag des BDPK zum Krankenhaustransparenzgesetz
Weitere Informationen und Verbandspositionen zur Krankenhausreform