Stellungnahme des BDPK zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sollen deutliche Einsparungen zur Entschuldung der Krankenkassen realisieren. Die Kliniken sind dazu bereit, wenn sie auf der Seite ihrer Ausgaben Möglichkeiten erhalten, die Kosten senken zu können. Um wirksame Maßnahmen ergreifen zu können, müssen die wesentlichen Ursachen des Kostenanstiegs in den Blick genommen werden. Diese liegen vor allem in zwei Entwicklungen:

  1. Stark steigende Preise, hervorgerufen durch internationale Krisen und Kriege, auf die Kliniken keinen Einfluss haben, die sie aber bezahlen müssen. 

  2. Eine Gesundheitspolitik der letzten Bundesregierungen, die in der Annahme gehandelt haben, mit immer mehr nicht evidenzbasierten Personalvorgaben eine bessere Patientenversorgung und eine höhere Zufriedenheit der in den Kliniken Beschäftigten zu erreichen. Die Fallkosten sind dadurch auf Rekordhöhe gestiegen, ohne dass sich die Versorgung verbessert hätte. 

Wenn für Klinken nur so viel ausgegeben werden kann, wie auch eingenommen wird, müssen den Kliniken auch Handlungsspielräume für die wirtschaftliche Klinikführung zurückgegeben werden, um diese Einsparungen realisieren und Kosten senken zu können.

Eine Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit lautete, dass der Bund kostendeckende Krankenkassenbeiträge für die Bürgergeldempfänger bezahlt. Stattdessen bietet der Bund nun 250 Millionen mehr Beiträge für Bürgergeldbeziehende an und kürzt zeitgleich die Zuschüsse für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 2 Milliarden EUR, die zweifelsfrei vom Staat und nicht von den Versicherten der GKV zu finanzieren sind. Dies ist ein tiefer Griff in die Taschen der GKV-Versicherten, der das Vertrauen in die Politik nachhaltig schwächt. Käme auch der Bund seiner Verpflichtung nach, würden sich die Belastungen für alle anderen fairer verteilen.

Unsere Änderungsvorschläge entnehmen Sie der vollständigen Stellungnahme.