Zukunft der medizinischen Rehabilitation

Das Positionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) zur Zukunft der medizinischen Rehabilitation wurde am 27. Oktober 2015 im Rahmen des Strategietages Reha OWL in Bad Lippspringe vorgestellt.

Um einen Beitrag zum politischen und gesellschaftlichen Diskurs über die Rehabilitation zu leisten, hat sich die „Arbeitsgruppe Rehabilitation” der Friedrich-Ebert-Stiftung in den intensiv und gezielt mit den wesentlichen Fragen zu Substanz und Potenzial der medizinischen Rehabilitation beschäftigt. In der Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitspolitik, der Gewerkschaften, der Sozialversicherungen, Sozialverbände, der Leistungserbringer und der Gesundheitsökonomie zusammengekommen und haben die Ergebnisse ihrer Analysen, Beratungen und Abstimmungen in dem vorliegenden Positionspapier zusammengefasst.Nach einer einführenden Bestandsaufnahme gliedert sich das Papier in die drei Problem- und Handlungsfelder:
 

  • Zugang zur Rehabilitation;
  • Struktur der Rehabilitationsversorgung;
  • Daten, Forschung, Qualitätssicherung.


Menschen werden zu wenig in ihrem individuellen Bedarf und Lebensraum wahrgenommen. Auch die Kooperation der Rehabilitations-Träger sowie die Qualitätssicherung und Rehabilitationsforschung weisen Optimierungsmöglichkeiten auf. Mit Hilfe der Reha könne die Arbeitsfähigkeit des Menschen gesichert und die Unabhängigkeit von Pflegebedürftigkeit im Alter bei steigender Lebenserwartung erreicht werden. Politik wird aufgefordert, Rahmen für Neuausrichtung der Reha zu schaffen. So soll auf die älter werdende Gesellschaft und eine sich verändernde Arbeitswelt reagiert werden.

Forderungen aus dem Positionspapier sind unter anderem:

  • niedrigschwelliger, diskriminierungsfreier Zugang zu Reha
  • eine verbindliche gesetzliche Verpflichtung zu einheitlichen Verfahren, einer vereinheitlichten, umfassenden Bedarfserhebung, zu mehr Transparenz und zur verbesserten Kommunikation im Antragsverfahren
  • die Pflegeversicherung an den Kosten derRehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu beteiligen.
  • bedarfsgerechte Reha für Kinder und Jugendliche, eine gesetzliche Regelung, mit der die vorrangige und alleinige Zuständigkeit der Rentenversicherung für die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen festgelegt wird und die diese Leistungen als Pflichtleistung der Rentenversicherung festschreibt, sowie die gesonderte Budgetierung nach § 31 Abs. 3 SGB VI aufzuheben, und sich allein am Bedarf zu orientieren.
  • ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalisierendes Vergütungssystem auf Grundlage der ICF einzuführen, das in der Lage ist, die im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens als erforderlich festgestellten Leistungen, angemessen bereitzustellen und sachgerecht zu vergüten.