Studie der Stiftung Münch: „Die elektronische Patientenakte und das europäische Datenschutzrecht“

Die o. g. Studie zeigt die Möglichkeiten der rechtskonformen Ausgestaltung der ePA im europäischen Vergleich auf. Sie kommt zu dem Schluss, dass insbesondere das strikte Opt-in bei Anlage und Zugriff für Nutzer und Leistungserbringer überdacht und stattdessen mit einem gestuften Opt-out geregelt werden sollte.

Professor Christoph Krönke hat in einer Studie im Auftrag der Stiftung Münch die Möglichkeiten zur datenschutzkonformen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) im europäischen Rechtsvergleich untersucht. Die Studie wurde jüngst in einer Online-Pressekonferenz vorgestellt.

Grundlage und Gegenstand des Vergleichs bilden die Regelungen über die elektronischen Patientenakten in Österreich, Estland und Spanien, die den jüngst ins Werk gesetzten deutschen Regeln über eine elektronische Patientenakte (ePA) gegenübergestellt werden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Gesetzgeber es in zentralen Punkten versäumt habe, ein wirksames Patientenaktensystem zu schaffen, das die Spielräume der DSGVO voll ausschöpft. Insbesondere die strikte Entscheidung in Deutschland für ein Opt-in bei der Anlage und der Zugriffsgestaltung könnte laut Krönke innerhalb der DSGVO anders geregelt werden, ohne dass die Patientensouveränität missachtet werde. Da gerade einmal 0,5 Prozent der Bevölkerung bisher eine ePA nutzen, sei es nach Professor Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch, unverzichtbar, dass der Gesetzgeber die

Rahmenbedingungen im Sinne von Versorgungsqualität und Effizienz anpasse.

Die Studie kann als Buch erworben werden.