Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausvergütungsregulierung

Rechtsgutachten: Finanzierungslücken erfordern staatliches Handeln

Um zu verhindern, dass der Krankenhausmarkt einem unregulierten „kalten Strukturwandel“ unterzogen wird, ist staatliches Handeln verfassungsrechtlich geboten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) von Prof. Dr. Stefan Huster von der Ruhr Universität Bochum erstellt wurde.

Laut Gutachten steht der unregulierten kalten Strukturwandel im Widerspruch zur Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG und dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Abs. 1 i. V. m. 28 Abs. 1 GG. Weitere wesentliche Feststellungen:

  • Aktuelle Prognosen zur Insolvenzgefährdung belegen die hoch problematische wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser. Die krankenhausentgeltrechtliche Systematik enthält kein Instrument zur Reaktion auf die aktuellen kurzfristigen und rasanten Preissteigerungen. Es ist daher zu erwarten, dass sich die Situation im Verlauf des Jahres 2023 noch verschärfen wird.
  • Dafür ursächlich ist eine Kombination verschiedener Faktoren, wie z.B. die Schwierigkeiten bei der Vornahme einer präzisen Kalkulation der Fallpauschalen, die aktuellen krisenbedingten Kostensteigerungen sowie die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Länder.
  • Es spricht viel dafür, dass eine aus der Berufsfreiheit der Krankenhausträger abzuleitende Finanzierungsuntergrenze inzwischen in einem Maße unterschritten wird, in dem die krankenhausentgeltrechtliche Regulierung die wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser nicht mehr gewährleistet und sich die Situation dahingehend zugespitzt hat, dass das Erzielen von Gewinn von vornherein ausgeschlossen ist.
  • Sowohl aus der Berufsfreiheit der Krankenhausträger als auch dem Sozialstaatsprinzip folgt das verfassungsrechtliche Gebot, einen „kalten Strukturwandel“ zu verhindern. Insbesondere weiteres Zuwarten und der Versuch, den „kalten Strukturwandel“ durch Notlösungen nachträglich zu korrigieren, würde eine Grundrechtsverletzungen der Krankenhausträger nur noch verschärfen.

Das vollständige Gutachten könnten Sie hier als PDF herunterladen.