Mehr Wettbewerb bei der Krankenhausplanung
Die Monopolkommission fordert in ihrem Sondergutachten „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“, Finanzierungskomponenten wie Vorhaltepauschalen sowie die wettbewerbliche Ausgestaltung des Fallpauschalensystems nicht zu vernachlässigen.
In dem am 30. Mai 2022 veröffentlichten Sondergutachten gibt die Kommission Empfehlungen zur geplanten Krankenhausreform:
- Die Aufgaben der Krankenhausplanung der Länder sollten klarer auf die Versorgungssicherstellung ausgerichtet werden.
- Die duale Krankenhausfinanzierung soll neu strukturiert werden in weiterentwickelte Fallpauschalen und von den Ländern steuerbare Vorhaltezuschläge.
- Patientinnen und Patienten sollen mehr Möglichkeiten erhalten, die medizinische Versorgungsqualität von Krankenhäusern zu vergleichen.
Der BDPK unterstützt die Forderung nach einer flexibel und bedarfsgerecht organisierten Krankenhauslandschaft, die von Wettbewerb um die beste Versorgung getragen wird. Die Krankenhausversorgung der Zukunft muss sich nach den Bedürfnissen der Patient:innen richten. An erster Stelle steht dabei die Qualität.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium und berät die Bundesregierung sowie die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung. Ihre Gutachten werden veröffentlicht. Das aktuelle Gutachten lesen Sie vollständig hier.