Kooperieren für eine bessere ambulante Notfallversorgung

Die ambulante Notfallversorgung in Deutschland benötigt dringend eine Reform. Für die künftige neue Bundesregierung eins der vielen wichtigen gesundheitspolitischen Handlungsfelder. Warum?

Seit Jahren steigt die Zahl der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen der Kliniken. Das bedeutet, schon längst versorgen Krankenhäuser mehr ambulante Notfälle als die niedergelassenen Ärzte. Für die Kliniken geht das mit einer personellen, organisatorischen aber vor allem finanziellen Überforderung einher. Die jüngste Untersuchung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) bestätigt das mit aktuellen empirisch erhobenen Daten.

Dabei wurde analysiert, wie die Versorgung organisiert ist, aber auch, wie sich Öffnungszeiten der Arztpraxen auf die Verteilung von Notfällen auswirken. Zudem hat das DKI die Versorgung in strukturschwachen Gebieten und vor allem die Stadt-Land-Unterschiede untersucht. Dabei wurde manifest, dass nur die Vertragsärzte allein, im Rahmen des ambulanten Notdienstes, die flächendeckende Notfallversorgung nicht bewerkstelligen können. So versorgen Krankenhäuser seit Jahren mehr als die Hälfte der ambulanten Notfälle. Im Jahr 2018 entfielen von den 19,7 Millionen Notfällen 10,4 Millionen (53 Prozent) auf die Notaufnahmen der Krankenhäuser und 9,3 Millionen (47 Prozent) auf den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst. Diese Schieflage besteht so seit 2013.

Das Gutachten macht allerdings auch transparent, dass in vielen Regionen stationärer und ambulanter Bereich erfolgreich miteinander kooperieren. Probleme sind da vorhanden, wo der gesetzliche Rahmen die Kooperation und das verstärkte Engagement von Krankenhäusern unterbinden.

Um Patientinnen und Patienten künftig flächendeckend, rund um die Uhr und mit hoher Qualität versorgen zu können, muss künftig die ambulante Öffnung von Krankenhäusern vorangetrieben werden. Der BDPK plädiert vor diesem Hintergrund neue Vergütungssysteme in Modellregionen zu entwickeln und zu erproben („Regionale Gesundheitsbudgets“)

Das vollständige DKI-Gutachten findet sich unter: www.dki.de