Gutachten zu Kostensteigerungen für Rehabilitationseinrichtungen 2019

Die Neuauflage des Gutachtens der aktiva - Beratung im Gesundheitswesen GmbH im Auftrag der AG MedReha ist erschienen. Sie prognostiziert für das Jahr 2019 Kostensteigerungen zwischen 2,36 und 3,11 Prozent.

Dabei müssen die einrichtungsspezifischen Sonderbelastungen, die im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz auftreten werden, bei den Vergütungssatzverhandlungen zusätzliche geltend gemacht werden. Sie finden unten stehend ebenfalls die Downloads der jährlichen Gutachten seit der Erstauflage 2008 (bis 2010 GEBERA-Institut, seit 2011 aktiva-Beratung im Gesundheitswesen GmbH).

Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ belegt anhand von Modellrechnungen die Kostenveränderungen für Rehabilitationskliniken für das Jahr 2019. Anhand von statistischen Daten und möglichst belastbaren Prognosen legen die Gutachter die Konsequenzen der erwarteten externen Kostenentwicklung auf die betriebswirtschaftliche Situation der Einrichtungen dar. Um die Prognosesicherheit der quantitativen Auswirkungen getroffener Annahmen zu erhöhen, werden minimale und maximale Veränderungsraten der einzelnen Positionen berechnet. Der errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2019 zeigt im Vergleich zu 2018 Steigerungsraten zwischen 2,36 und 3,11 Prozent.

Der Prognosekorridor bildet die Steigerungsraten für den reinen Betrieb der Rehabilitationseinrichtungen ab, um die Kostensteigerungen des Jahres 2019 im Durchschnitt zu refinanzieren. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Rehabilitationseinrichtungen zu diesen Steigerungsraten addiert werden. Zudem sind entsprechende Sondertatbestände, die über eine begrenzte Vergütungssatzsteigerung im Rahmen der Grundlohnrate nicht abgedeckt werden, im Bereich der medizinischen Rehabilitation zu beachten, um etwa die stark steigenden Personalkosten insbesondere im Bereich der Pflege zu refinanzieren.

Die gutachterliche Sicht zur zukünftigen Kostenentwicklung soll den Kliniken als Verhandlungshilfe mit den Rehabilitationsträgern dienen. Das Gutachten wird wie in den Jahren zuvor den Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt.