Gutachten zu den Kostensteigerungen im Jahr 2020 für medizinische Reha-Einrichtungen

Das Gutachten der aktiva - Beratung im Gesundheitswesen GmbH im Auftrag der AG MedReha zu den relevanten Kostensteigerungen für das Jahr 2020 prognostiziert, dass die Rehabilitationseinrichtungen in vielen wichtigen Bereichen mit Kostensteigerungen rechnen müssen, wodurch die notwendigen Vergütungssatzsteigerungen unter Berücksichtigung wahrscheinlicher übertariflicher Personalkostensteigerungen im Mittelwert um 4,16% steigen müssen.

Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ (Anlage) untersucht die Kostensteigerungen, die sich direkt auf die Leistungserbringung in den Kliniken, d.h. deren Betrieb auswirken und die sich auch in den Steigerungen der Vergütungssätze wiederfinden müssen. Dabei werden im Gutachten nur absehbare Kostensteigerungen anhand von statistischen Daten möglichst belastbarer Prognosen in der Modellrechnung verwendet. Angesicht der schwierigen Personalsituation ist es jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Rehabilitationskliniken eine Anpassung der Gehaltsstrukturen über die tariflichen Steigerungseffekte vornehmen müssen, um im Wettbewerb zu Krankenhäusern Personal für die Rehabilitation zu gewinnen bzw. binden zu können. Der Gutachter unterstellt daher für das Jahr 2020 einen Sondereffekt an zusätzlichen übertariflichen Personalkostensteigerungen. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Kliniken separat erfolgen.

Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die Personalverfügbarkeit sind für die Rehabilitationseinrichtungen ein wesentlicher Risikofaktor geworden. Sie stehen im massiven Wettbewerb um qualifiziertes Personal, nicht nur innerhalb der Rehabilitationsbranche, sondern auch mit anderen Sektoren des Gesundheitswesens wie Krankenhaus, Pflege oder ambulanten Strukturen. Viele Rehabilitationskliniken, die bisher nur niedrigere Personalvergütungen realisieren konnten, befürchten deutlich überdurchschnittliche Personalkostensteigerungen. Für das Jahr 2019 werden im Sonderkapitel zu dem Gutachten dazu weitere Angaben gemacht. Auch die mit dem Fachkräftemangel verbundenen Aufwände für Personalakquise steigen überproportional. Können die Rehabilitationseinrichtungen die Personalkostensteigerungen nicht realisieren, kann dies weitere Personalabgänge und Personalnotstand zur Folge haben und damit den Betrieb der Kliniken bedrohen.

Sonderkapitel Personalkosten in der Rehabilitation
Im Gutachten wird das Thema der Personalkostensteigerungen in Rehabilitationseinrichtungen in einem Sonderkapitel behandelt. Es sollen die möglichen Auswirkungen des Fachkräftemangels und der letzten Gesetzgebungsverfahren auf die Personalkosten in Rehabilitationskliniken erörtert werden. Folgende Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können unter anderem die Personalstrukturen in der Rehabilitation beeinflussen:

  • das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) mit der besseren Refinanzierungsmöglichkeiten für die Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen  
  • Personaluntergrenzen für „pflegeintensive Bereiche“ im Krankenhaus
  • das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) mit dem Ziel einer Anhebung der Preise für die Heilmittelerbringung als Auftrag an die Vertragspartner.

Die bisherigen gesetzlichen Änderungen berücksichtigen den Rehabilitationssektor nicht und haben das Potenzial den Fachkräftemangel in der Rehabilitation weiter zu verstärken. Diese Entwicklung kann dazu führen, dass die Rehabilitationskliniken mit deutlichen Anpassungen des Gehaltgefüges für das Fachpersonal reagieren müssen, um leistungsfähig zu bleiben.

In dem Sonderkapitel wird anhand von Beispieleinrichtungen der medizinischen Rehabilitation untersucht, von welchen übertariflichen Personalkostensteigerungen in welchen Dienstarten und Berufsgruppen die Rehabilitationseinrichtungen 2019 betroffen sein können. Folgende medizinische Berufsgruppen in den Beispieleinrichtungen konnten 2019 besonders häufig mit übertariflichen Gehaltssteigerungen rechnen:

  • Ärztlicher Dienst, Psychologen, exam. Pflegekräfte, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten

Aber auch für den Verwaltungsdienst und Wirtschaftsdienst haben mehr als die Hälfte der Rehakliniken übertarifliche Gehaltsanpassungen angegeben. Insgesamt beläuft sich der Effekt übertariflicher Personalkostensteigerungen bezogen auf die Beispieleinrichtungen auf 1,46% im Jahr 2019.
Die Beispieleinrichtungen konnten auch die Kosten für die Personalakquise im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 auf Ebene der Personalbereiche angeben. In allen Personalbereichen sind in 2019 deutliche Kostensteigerungen für die Besetzung offener Stellen zu verzeichnen.