Bundeskartellamt: Wettbewerb verbessert Qualität
Das Bundeskartellamt hat die große Bedeutung des Wettbewerbs für die Qualität der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung klar bestätigt. In ihrem Anfang September 2021 vorgestellten Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Krankenhäuser kommen die Wettbewerbshüter zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb eine flächendeckende und allgegenwärtige Qualitätskontrolle für die Krankenhäuser bewirkt – wovon vor allem die Patient:innen profitieren.
Durchgeführt wurde die bereits 2016 eingeleitete Sektoruntersuchung, um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume bei Krankenhäusern umfassend zu beleuchten und die Fusionskontroll-Praxis des Bundeskartellamtes weiter zu entwickeln. Die ausführliche Untersuchung ergab, dass die Krankenhäuser über große Verhaltensspielräume zur Bestimmung ihres Leistungsangebots und der Qualität verfügen. Sie können mit einem guten Angebot Patient:innen akquirieren, denn diese treffen – auf Empfehlung der einweisenden Ärztinnen und Ärzte – eine Auswahlentscheidung zwischen unterschiedlichen Krankenhäusern. Dies gibt den Krankenhäusern zugleich den wirtschaftlichen Anreiz zu Innovation und Investition sowie zu einem effizienten Einsatz der knappen Mittel der solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen auch, dass Krankenhäuser mit Qualitätsvorsprüngen mehr Patientinnen und Patienten anziehen als andere Häuser. Bestehende regulatorische Vorgaben wie Krankenhausplanung, festgelegte Fallpauschalen als Entgelte (DRG) und Mindestmengen- oder Mindestqualitätsvorgaben hindern die Krankenhäuser nicht, sich durch Leistung und Qualität von Wettbewerbern abzuheben.
Das Bundeskartellamt hat zur Vorstellung des Berichts eine Pressemitteilung herausgegeben und stellt weitere Informationen und Material zum Thema zur Verfügung.