Praktikabilitätsstudie zur Einführung des Neuen Begutachtungsassessments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI
Abschlussbericht der "Praktikabilitätsstudie zur Einführung des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI". MDS stellt in der Studie höheren Stellenwert der Reha-Begutachtung fest.
Der „Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ des Bundesgesundheitsministeriums hatte 2013 angeregt, die praktische Umsetzbarkeit des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) in einer Praktikabilitätsstudie zu prüfen und dazu konkrete Fragestellungen formuliert. Dabei sollte auch die Frage der Abklärung des Rehabilitationsbedarfs im NBA untersucht und gegebenenfalls weitere Vorschläge dazu gemacht werden, wie im Rahmen der Pflegebegutachtung mit dem neuen Instrument ein bestehender Rehabilitationsbedarf besser erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Parallel dazu war in der Studie „Reha XI“ die Feststellung von Rehabilitationsbedarf im Rahmen der Pflegebegutachtung untersucht worden.
Der Abschlussbericht der Praktikabilitätsstudie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) in Kooperation mit der Hochschule für Gesundheit Bochum liegt vor. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gutachter im Anschluss an die Anamnese und Befunderhebung zunächst die Selbständigkeit des Versicherten in den Aktivitäten des NBA einschätzen und erst dann ausgehend von dieser Beurteilung eine zusammenfassende Bewertung des Verbesserungspotentials des Versicherten vornehmen soll. Die sich daraus ergebenden Empfehlungen sollen drei Bereichen zugeordnet werden:
- Mobilität, Selbstversorgung, Haushaltsführung;
- Kognition und Kommunikation, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte und
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
So sei „potentieller Reha-Bedarf“ abzuleiten und zu begründen und es ließen sich Empfehlungen für weitere möglicherweise notwendige Maßnahmen - auch präventiver Art - geben. Diese Erkenntnisse werden derzeit zu einem Vorschlag, wie ein zukünftiges Formulargutachten aufgebaut und ausgestaltet sein sollte, zusammengeführt. Zusätzlich soll der Prozess der Umsetzung der Reha-XI-Ergebnisse weitergeführt werden.
Die Studie finden Sie auf der Website des gkv-Spitzenverbands.