Lösungen

Die Existenzkrise der Reha-Kliniken könnte mit einfachen Mitteln beendet werden, indem die zum 30.06.2022 ausgelaufenen Hilfen per Rechtsverordnung verlängert werden und ein Inflationsausgleich für Reha und Vorsorge gesetzlich festlegt wird. Für beides sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel des Bundes und der Länder erforderlich und es entstehen keine zusätzlichen Belastungen bei den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenkassen sowie Renten- und Unfallversicherung).

Konkrete Maßnahmen:

  • Ausgleichszahlungen verlängern. Das BMG verlängert die Ausgleichszahlungen nach § 111 Abs. 5 Satz 5 und § 111c Abs. 3 Satz 5 SGB V bis zum 23.09.2022 per Rechtsverordnung. Die Bundesregierung verlängert das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz bis zum 23.09.2022 per Rechtsverordnung.
  • Fortführung des Corona-Zuschlags der DRV. Sofern die Krankenkassen zur Fortführung der Ausgleichszahlungen verpflichtet wird, werden DRV, DGUV und PKV den Hygienezuschlag ebenfalls fortführen.
  • Corona-Hilfen im COVID-19-SchG. Der BMG-Entwurf zum COVID 19 SchG enthielt eine Anschlussregelung für pandemiebedingte Mindererlösausgleiche und Mehraufwendungen ab 24.09.22, im Kabinettsbeschluss wurde diese Regelung gestrichen – sie sollte unbedingt wieder aufgenommen werden und um die DRV, DGUV und PKV ergänzt werden!
  • Gesetzlich geregelter Inflationszuschlag. Der Gesetzgeber regelt, dass die Einrichtungen einen Inflationszuschlag auf die bestehenden Vergütungssätze erhalten. Dies ist erforderlich, da Reha-/Vorsorgeeinrichtungen anders als in anderen Branchen ihre Vergütungssätze nicht anpassen können, da diese für ein Jahr gelten und es außerhalb der festgelegten Termine keine Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern gibt.

Zusätzliche Haushaltsbelastungen werden durch diese Maßnahmen nicht entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in den Jahren 2020 und 2021 für Reha und Vorsorge rund eine Milliarde weniger ausgegeben als im Jahr 2019, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schätzungsweise 500 Mio. Euro weniger. Die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen werden auch in 2022 keine Belegung wie im Jahr 2019 erreichen, so dass weiterhin Einsparungen bei den Reha-Trägern entstehen. Es ist also keine Mehrbelastung, wenn jetzt wenigstens ein Teil dieser Einsparungen zur Existenzsicherung der Kliniken verwendet wird.